Mainaschaff – Nach Ansicht von Norbert Schneider, Chef der NRW-Landesmedienanstalt, erfüllt Schleichwerbung „den Tatbestand der Täuschung“ und verstößt damit gegen den Grundsatz der Zuschauer-Information über das Programm.
Das berichtet der Branchendienst „rundy“ in seiner aktuellen Ausgabe. „Der Zuschauer muss jederzeit wissen, ob er ein TV-Programm oder eingeblendete Werbung sieht“, so Schneider.
Schleichwerbung sei nicht nur bei den privaten Sendern üblich. In diesem Monat werde eine Stichprobenanalyse aller Landesmedienanstalten veröffentlicht: Jede zehnte TV-Sendeminute in Deutschland wird gesponsert.
Durchschnittlich ein Fünftel der Sendezeit von ARD, ZDF, RTL, Sat.1, Pro Sieben, RTL 2, Vox und Kabel 1 nutzen die Programmanbieter für Spotwerbung, Teleshopping und Promotion. Der ARD und ZDF-Anteil an der gesponserten Sendezeit der acht Vollprogramme liegt sogar bei 27 Prozent. (pte)[lf]
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