Jauch zieht vor Gericht den Kürzeren

7
52
Bild: Destina - Fotolia.com
Bild: Destina - Fotolia.com

Günther Jauch muss auf 50 000 Euro Schadenersatz verzichten. Der TV-Moderator scheiterte beim Bundesgerichtshof mit einer Klage gegen ein Anzeigenblatt, das ohne sein Wissen Jauchs Porträt auf die Titelseite gebracht hatte.

Der Moderator scheiterte vor dem BGH mit einer Schadensersatzklage gegen den Osnabrücker Verlag. Dieser hatte im Jahre 2006 ein kostenloses Anzeigenblatt geplant, und eine Nullnummer der Zeitung mit dem Titel „Markt & Leute“ gedruckt. Auf dem Titel der Zeitung befand sich ein Porträt Jauchs mit dem Titel „Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu“ mit dem Hinweis auf die geplante Hochzeit des Showmasters.
 
Der Verlag warb im Internet und in Zeitungsanzeigen mit Abbildungen dieser Titelseite für das Magazin. Da die Titelseite nur unvollständig abgebildet war, waren zwar der Name und das Porträtfoto des Klägers, aber nur ein Teil des Textes des dazugehörigen Artikels zu erkennen. Der Verlag stellte sein Vorhaben, das Magazin auf den Markt zu bringen, bereits vor dem Erscheinen einer Erstausgabe ein.

Jauch hatte das Gericht angerufen, da er sich in seinem Recht am eigenen Bild und Namen verletzt sah. Der Verlag habe ohne die Einwilligung sein Porträt verwendet, so Jauchs Anwälte. Deshalb verlangte der Moderator einen Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro.

Das Gericht wies nun am Donnerstag Jauchs Klage ab. Dabei musste der BGH laut eigener Aussage zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit abwägen. Im Ergebnis entschied der BGH für den Verlag, da der Eingriff in die Rechte von Jauch vergleichsweise gering war und Jauchs Werbewert oder Image nicht beschädigt worden sei. „Die Beklagte kann sich demgegenüber auf das vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützte Interesse berufen, die Öffentlichkeit mit der Abbildung einer Titelseite über die Gestaltung und den Inhalt ihres geplanten Magazins zu informieren“, so die Richter. Dabei spiele es keine Rolle, dass das Magazin letztendlich gar nicht erschienen sei. [mw]

Bildquelle:

  • Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com
7 Kommentare im Forum
  1. AW: Jauch zieht vor Gericht den Kürzeren Je mehr Geld manche Leute haben, desto gieriger werden diese.
  2. AW: Jauch zieht vor Gericht den Kürzeren sehe ich nicht ganz so,ich würde auch gerne vorher wissen und Meldungen über mein Leben und Familie vorher freigeben bevor sie in die Welt geblasen werden,da geht es nicht nur um das Recht am eigenen Bild sondern auch um Persönlichkeitsrechte und schutz meiner Familie. Promis sind kein Freiwild für die Presse,dort wird die Sensationslust mancher Blätter langsam wiederlich. aber dieses Urteil öffnet den Klatschblättern Tür und Tor ungefragt über Promis und deren Familien und deren Leben zu berichten,kein Wunder das die betroffenen auf Nervige Fotoreporter losgehen. würde gern wissen wie der Richter geurteilt hätte wenn über ihn berichtet wird was er zum Beispiel einkaufen geht oder wo er seine Pizza bestellt.
  3. AW: Jauch zieht vor Gericht den Kürzeren Genugtuungs- und Abreckreckungsfunktion. Jauch geht es da mit Sicherheit nichts ums Geld. Da ist er Gutmensch und spendet wieder aus allen Rohren. Prinzipensache sowas.
Alle Kommentare 7 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum