Die Übertragung des ZDF-Neujahrskonzertes sorgt aufgrund der massiv in den Vordergrund gerückten Werbepräsenz einer Reederei für offene Fragen. Der Fall offenbart Schlupflöcher in den gesetzlichen Regelungen für Product Placement.
In einigen Sequenzen der Sendung waren die Musiker mit vom Wind zerzausten Haaren an Deck eines Kreuzfahrtschiffes in Szene gesetzt worden, dessen Namensschriftzug am Heck mehrfach prominent von den TV-Kameras eingefangen wurde. Hintergrund der Inszenierung von „Mein Schiff“ der Reederei Tui Cruises war laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) ein entsprechendes Abkommen mit dem für die Produktion verantwortlichen ORF.
Das deutsche Rundfunkrecht verbietet Produktplatzierungen im deutschen Fernsehen, lässt seit 2009 aber Ausnahmen zu. Entsprechend kennzeichnete das ZDF das Neujahrskonzert zu Beginn und Ende der Sendung durch Einblendung des Hinweises „unterstützt durch Produktionshilfe“ und einen Internet-Verweis. Unter der angegebenen Adresse fanden sich Erläuterungen zum Thema Product Placement.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine Sonderregelung, die aufgrund des hohen Rechercheaufwands vom Gesetzgeber für Produktplatzierungen in nicht selbstproduzierten Programmen wie Filmen oder eingekauften Shows eingeführt worden war. Bei Eigenproduktionen wie dem ARD-„Tatort“ wäre eine entsprechende Platzierung hingegen nicht zulässig. Hier werden im Zuge der neuen Gesetzregelung einzelne Szenen älterer Fälle im Zuge von Wiederholungen regelmäßig nachträglich umgeschnitten.
Die Reederei, „Mein Schiff“ und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sind an Neujahr übrigens nicht zum ersten Mal gemeinsam in Erscheinung getreten, wie die „SZ“ anmerkte. Im Frühjahr 2009 übertrug der NDR 105 Minuten lang live die Taufe des Schiffs. Sender-Gesicht Ina Müller hatte damals die Flasche gegen den Rumpf geworfen. [ar]
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