
Das Internet bestimmt den Alltag der Menschen. Doch ARD und ZDF sehen sich im Netz strikten Gesetzen gegenüber. Deshalb fordern die öffentlich-rechtlichen Sender dort nun mehr Spielraum.
Mit einem Gastbeitrag beim evangelischen Pressedienst EPD Medien sorgt Klaus Sondergeld, seines Zeichens Rundfunkratsvorsitzender von Radio Bremen, für ordentlich Aufruhr. Als ein „Ansinnen aus dem Hinterwald“ bezeichnet er darin die Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet beschränkt würden.
Konkret äußerte er sein Unverständnis über Wettbewerbsklagen, die Zeitungsverleger gegen die Öffentlich-Rechtlichen eingereicht hatten. Einer solchen Klage sah sich unter anderem die „Tagesschau“-App gegenüber. Diskutiert wurde hier vor allem die Frage die Presseähnlichkeit der Online-Angebote von ARD und ZDF.
Auch die Inhalte der Verleger müssten, laut Sondergeld, deutlich unter die Lupe genommen werden, schließlich würden Printmedien selbst im Netz auch auf Videoinhalte setzen.
Der Grundkonflikt ist auf den Rundfunksstaatsvertrag zurückzuführen, der der ARD und dem ZDF untersagt, presseähnliche Angebote in Telemedien zu verbreiten, solange diese nicht einer einzelnen Sendung gewidmet sind. Eine App, wie die der „Tagesschau“, würde jedoch genau gegen jenen Vertrag verstoßen, so die Meinung vieler Verleger und Experten.
Sondergeld steht dieser Ansicht kritisch gegenüber und fordert mehr Internet-Spielraum für ARD und ZDF, aber auch einen offenen Dialog
zwischen Verlegern und den Öffentlich-Rechtlichen, anstatt juristischer Konfrontationen. [nis]
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