34 Filmstudios sind mit einer Urheberrechts-Klage in Australien gescheitert. Das Gericht befand, dass ein Internetprovider nicht gezwungen werden kann, seine Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten.
Australische Internetanbieter müssen ihre Kunden nicht vom Austausch illegaler Filmkopien abhalten. Das entschied ein Berufungsgericht in Sydney am Donnerstag. Damit habe das Gericht eine vorinstanzliche Entscheidung bestätigt, berichtete die Presseagentur dpa am Donnerstag. „Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten“, begründete das Gericht sein Urteil. Die Richter sahen keinen Hinweis darauf, dass das beklagte Unternehmen iiNet Verstöße billige.
Unter den 34 Klägern befanden sich so bekannte Filmstudios wie Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Der Internetprovider iiNet ist der zweitgrößte australische Internetanbieter. Die Studios, die Mitglieder im „Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl“ (AFACT) sind, hatten eigens Ermittler beauftragt, welche über iiNET unrechtmäßig Kopien herunterluden. Danach forderte der Verband iiNet auf, diesen iiNet-Kunden den Zugang zu sperren. Da der Internetdienstleister nicht reagierte, zogen die Studios vor Gericht.
Ein iiNet-Sprecher sagte, dass sein Unternehmen seine Kunden nicht dazu eingeladen habe das Copyright zu verletzen. iiNet Kunden müssten Nutzerrichtlinien zustimmen, die ein illegales Herunterladen verböten. [mw]
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