Linke-Politiker Gregor Gysi hat kurz vor der Ausstrahlung der NDR-Dokumentation „Die Akte Gysi“ am Donnerstagabend vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Dokumentation widmete sich den immer wieder aufwallenden Stasi-Vorwürfen gegen Gysi.
Die Dokumentation wurde am Donnerstagabend in geänderter Fassung im Ersten ausgestrahlt. Das Gericht hatte zuvor bestimmte Passagen im Ankündigungstext verboten, berichtete die Onlineausgabe der „Welt“ am Donnerstag. Die Dokumentation schilderte die Verbindungen des früheren DDR-Anwalts Gysi zur SED und Stasi. Der NDR habe vor der Doku mitgeteilt, dass Gysi als Anwalt „die Staatsräson oft wichtiger war als das Schicksal seiner Mandanten.“ Diese Darstellung sah das Gericht als unzulässig an.
NDR-Autor Hans-Jürgen Börner kritisierte die Entscheidung des Gerichtes und bedauerte, „dass Gregor Gysi nicht anderes kann, als mit Gerichten das Bekanntwerden vonInformationen zu verhindern, die irgendwann doch auf den Markt kommen.“ Börner argumentierte, Gysi habe seine Sicht nicht darstellen wollen. Besonders interessiert habe den NDR Gysis Sicht auf die Tätigkeiten der „Birthler-Behörde“.
Vertreter derLinkspartei sahen die einstweilige Verfügung alsBestätigung an. Der Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken Hendrik Thalheim gab am Donnerstag zu dieser Behauptung an, dass Gysi sich dazu „verschiedentlich und kurz bereits geäußert“ habe und „es keinerlei Anlass gab, dazu erneut ein einstündiges Interview zu führen.“ Zumal die NDR-Autoren Gysi zur angeblichen Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder anderen Vorhaltungen nicht befragt hätten. [js]
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