
Dresden – Offensichtlich akzeptiert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch den eigenen Tod nicht mehr als Begründung für die Befreiung von der Rundfunkgebühr. So sollte – 200 Jahre nach seinem Ableben – Nationaldichter Friedrich Schiller Rundfunkgebühren zahlen.
Die GEZ verschickte nach Informationen des Nachrichtenmagazings Spiegel (Onlineausgabe) Mahnbriefe an die sächsische „Friedrich Schiller“-Grundschule.
Jetzt bemüht sich die GEZ um Erklärung für die Panne. Nach Spiegel- Darstellung waren die Briefe adressiert an „Herrn Friedrich Schiller“. Die Aufforderung war deutlich: Schiller möge doch bitte Angaben zu seinem aktuellen TV- und Radiokonsum machen, hieß es darin.
In der „Friedrich Schiller“-Grundschule in Weigsdorf-Köblitz in Sachsen habe man dies zunächst für einen schlechten Scherz gehalten. Doch einem Hinweis an die Gebühreneinzugszentrale, dass der 1805 verstorbene Nationaldichter wohl nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden, soll ein weiteres Mahnschreiben der Gebührenfahnder gefolgt sein.
Die GEZ bestätigte am Dienstag gegenüber der „Dresdner Morgenpost“ die peinliche Panne – und bemühte sich um eine Erklärung. Man arbeite mit einer Riesenmenge an Daten, weshalb Fehler nicht sofort aufgedeckt würden. Zudem sei Friedrich Schiller kein so ungewöhnlicher Name, sagte eine Sprecherin, so das Magazin.
Die Anschrift von „Friedrich Schiller“ erhielt die GEZ nach eigenen Angaben von einem Adressenanbieter für die Zielgruppe „Haushalte“. [mg]
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