Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden und damit eine frühere Einschätzung des Senders bestätigt.
Der Werbefilm erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht von dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit. Die rechtsextreme NPD tritt am 18. September bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauswahl an.
Mit dem Urteil stimmte das Gericht der Rechtsabteilung der ARD-Anstalt zu. Diese war bereits am vergangenen Wochenende zu der Einschätzung gelangt, der Spot erwecke denEindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich vonausländischen Mitbürgern begangen würden. Er sei damit geeignet, „diesenTeil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zuverleumden“ und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäߧ130 StGB.
„Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden“, sagte RBB-Intendantin Dagmar Reim. Die NPD kann gegen den Bescheid beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.
Wahlwerbung läuft zwar außerhalb der redaktionellen Verantwortung desSenders und unterliegt inhaltlich der Verantwortung der Parteien.Unbeachtet dessen kann eine Ausstrahlung abgelehnt werden, fallsschwerwiegenden Verstöße gegen allgemeine Gesetze vorliegen. [dpa/rh]
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