Fernsehzuschauer in Europa können sich dank eines aktuellen Gerichtsbeschlusses auch weiterhin darauf verlassen, große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft live im Free-TV verfolgen zu können.
Das geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg hervor. Die Richter folgten der Auffassung der EU-Kommission, wonach die Fussballverbände FIFA und UEFA die Rechte für Live-Übertragungen der Welt- und Europameisterschaften nicht ausschließlich an Pay-TV-Anbieter veräußern dürfen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fußball-Übertragungen von erheblichem gesellschaftlichen Interesse seien. Die Fußballverbände hatten erfolglos versucht, sich gegen Einschränkungen bei der Vermarktung zur Wehr zu setzen. Konkret dürfe ein EU-Staat exklusive Übertragungen von Spitzenpartien im Pay-TV unterbinden, urteilte das Gericht.
Auch in Deutschland existieren im Rundfunkstaatsvertrag entsprechende Schutzlisten, in denen festgehalten ist, dass Großereignisse wie Olympische Spiele, alle WM- und EM-Auftritte der deutschen Fußball-Nationalelf sowie Eröffnungsspiel, Halbfinale und Finale und das DFB-Pokalfinale nebst Länderspielen der „Jogi“-Elf im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden müssen.
Die Klage von FIFA und UEFA vor dem EU-Gerichtshof hatte sich gegen Großbritannien und Belgien gerichtet, die sämtliche Endrundenspiele gegen die Exklusivvermarktung im Pay-TV schützen wollen. Ein Sprecher von EU-Kommissarin Neelie Kroes betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa (Donnerstag), das Urteil bestätige auch die Schutzwürdigkeit in anderen Ländern wie Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Deutschland.
EU-Kommission und Verbände können innerhalb von zwei Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel in Revision gehen.
Update 14.19 Uhr: Überschrift und Angaben zu entscheidendem Gericht präzisiert[ar]
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