Die Entscheidung im Prozess um den „Tatort“-Vorspann wird das Oberlandesgericht München erst am 10. Februar fällen. Klägerin Kristina Böttrich-Merdjanowas und ihr Anwalt müssen auf einen Schriftsatz der Gegenseite antworten. Dafür erhielten sie eine Frist bis zum 24. Januar.
Der Branchendienst „rp-online“ berichtete am Donnerstag, dass das Schreiben des Rechtsvertreters vom Bayerischen Rundfunk (BR) und Westdeutschem Rundfunk (WDR) erst am 10. Januar bei Kristina Böttrich-Merdjanowas Anwalt eingegangen sei. Dieser rügte, dass dies viel zu knapp sei, und konnte so eine Verschiebung des Urteils auf den 10. Februar erreichen. Ursprünglich sollte das Urteil am Donnerstag verkündet werden.
Bereits im vergangenen März hatte die Klägerin beim Landesgericht München erstritten, dass ihr Name zukünftig als Urheberin des Vorspannes genannt werden muss (DIGITALFERNSEHEN berichtete). BR und WDR legten daraufhin Berufung ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig und das Verfahren vor dem OLG gelandet ist. Bötterich-Merdjanowas Ziel ist eine Nachvergütung. 1970 hatte sie für die Entwicklung des bekannten Vorspannes einmalig 2 500 D-Mark erhalten (DF berichtete). [js]
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