Die NDR-Dokumentation „ARD-exclusiv: Der Drückerkönig und die Politik. Die schillernde Karriere des Carsten Maschmeyer“ hat doch noch ein juristisches Nachspiel. Carsten Maschmeyer erwirkte am Freitagnachmittag eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk.
Bezüglich der Dokumentation wurde dem NDR vom Landgericht Berlin verboten, die Filmszene weiter zu verbreiten, in der Panorama-Reporter Christoph Lütgert den AWD Gründer Carsten Maschmeyer um ein Interview bittet. Wie der NDR am Freitag mitteilte, wurde das Verbot auf Antrag von Herrn Maschmeyer erlassen, ohne dem NDR Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der NDR will gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. [mw]
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