Einstweilige Verfügung gegen Maschmeyer-Doku

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die NDR-Dokumentation „ARD-exclusiv: Der Drückerkönig und die Politik. Die schillernde Karriere des Carsten Maschmeyer“ hat doch noch ein juristisches Nachspiel. Carsten Maschmeyer erwirkte am Freitagnachmittag eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk.

Bezüglich der Dokumentation wurde dem NDR vom Landgericht Berlin verboten, die Filmszene weiter zu verbreiten, in der Panorama-Reporter Christoph Lütgert den AWD Gründer Carsten Maschmeyer um ein Interview bittet. Wie der NDR am Freitag mitteilte, wurde das Verbot auf Antrag von Herrn Maschmeyer erlassen, ohne dem NDR Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der NDR will gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. [mw]

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40 Kommentare im Forum
  1. AW: Einstweilige Verfügung gegen Maschmeyer-Doku Hat keine Bedeutung, das Gericht muss so handeln. Reiche Schadensbetrachung auf beiden Seiten. Da wäre der Schaden größer auf Seiten Maschmeyers, als auf Seiten des NDR. Damit die "einstweilige Verfügung" somit genau so korrekt und zu erwarten. Im Ergebnis wird dann aber gerichtlich der Einspruch abgelehnt und der NDR kann das wieder frei senden. Viel Wind um nichts.
  2. AW: Einstweilige Verfügung gegen Maschmeyer-Doku Auch nix Neues. Bei der KiK-Reportage war es das gleiche Reportteam. Und auch dort versuchte man unbequemen Fragen auszuweichen. Die Panorama-Reporter machen einen guten Job. Und lassen sich nicht einschüchtern. Dafür zahle ich auch gern meine Gebühren. Mehr davon!!
  3. AW: Einstweilige Verfügung gegen Maschmeyer-Doku In meinen Augen eine schwache Reportage. Alles schon bekannt.
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