
Berlin – Das Berliner Landgericht hat gegen den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Versand irreführender Werbeschreiben untersagt.
Das teilte der Kabelnetzanbieter Tele Columbus heute mit. Tele Columbus hatte die einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland erwirkt, nachdem Partner aus der Wohnungswirtschaft Tele Columbus auf Werbeschreiben der KDG aufmerksam machten. Darin hatte KDG den Eindruck erweckt, dass Mieter einen Vertrag mit KDG abschließen müssten um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen.
Die Mieter bezogen ihre Fernseh- und Hörfunksignale jedoch rechtmäßig im Rahmen ihres Mietvertrages oder eines eigenen Vertrages mit Tele Columbus. Der in den Briefen angestrebte Vertragsabschluss mit Kabel Deutschland ist daher unnötig und die angedrohte Sperre des Kabelanschlusses nicht möglich.
Neben Tele Columbus waren mit der Primacom AG und der RFT Brandenburg weitere Kabelnetzanbieter gegen die Werbemethoden vorgegangen (DIGITALFERNSEHEN berichtete). In ähnlichen Fällen sind auch die Verbraucherzentrale Hamburg und der Kabelverband FRK gegen Kabel Deutschland aktiv geworden. [mth]
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