Der Zweitplatzierte der diesjährigen RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“, Hasso Fröhlich alias Menowin, muss erneut in Haft. Fröhlich war nur auf Bewährung in Freiheit und hatte gegen Auflagen verstoßen.
Fröhlich muss nun von einer alten Jugendstrafe noch 313 Tage absitzen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Darmstadt bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Donaukurier“. Fröhlich habe aber einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, über den noch nicht entschieden sei.
Wie die Nachrichtenagentur dpa am Freitag berichtete, hatte sich der 23-Jährige regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin beim Landgericht Darmstadt melden müssen. Gegen diese Auflage habe er aber verstoßen. Deshalb habe das Amtsgericht im Juli beschlossen, die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu widerrufen. Eine Beschwerde von Fröhlich habe das Landgericht Darmstadt verworfen.
Fröhlich war vom Amtsgericht Ingolstadt wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Davon hatte er zwei Drittel abgesessen. Anschließend war Fröhlich auf Bewährung entlassen worden.
Derzeit ist er in Darmstadt gemeldet, wo auch die Mutter seiner drei Kinder leben soll. Nach Angaben des Gerichtes bestehen gute Chancen für einen weiteren Haftaufschub, da Fröhlich eine CD aufnehmen will. Dies könne helfen, den Unterhalt für seine drei Kinder zu bezahlen. [mw]
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