Der Zweitplatzierte der diesjährigen RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“, Hasso Fröhlich alias Menowin, will sich gegen seine bevorstehende Haftstrafe mit allen Mitteln wehren. Jetzt erwägt der 23-Jährige den Gang vor den Bundesgerichtshof.
Fröhlichs Haftstrafe war zur Bewährung ausgesetzt. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, entschied das Landgericht Darmsrtadt im September, dass der junge Mann seine Haftstrafe von insgesamt 313 Tagen absitzen muss (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Doch ins Gefängnis will der Semiprominente nicht. Fröhlich besorgte sichlaut einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom Mittwoch einen Anwalt undlegte Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein
Der Anwalt sagte dem Blatt:“Da das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt bereits rechtskräftig ist, bleibt nur diese Möglichkeit. Ich finde, mein Mandant ist im Verfahren nicht immer gut vertreten worden. Es wurden Fehler gemacht.“ Rechtsexperten bewerten die Chancen der Klage aber als ausgesprochen gering, so dass sich der DSDS-Zweite wohl oder übel dem Urteil beugen und erneut ins Gefängnis muss. [mw]
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