Kameramann Jost Vacano kämpft weiter für einen finanziellen „Nachschlag“ für „Das Boot“. Ob ihm nach 30 Jahren noch eine Gewinnbeteiligung zusteht, hat eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart am Dienstag verhandelt.
Vacano verlangt, dass seine damaligen Verträge mit einer Umsatzbeteiligung angepasst werden. Seine Bezahlung von damals rund 180 000 Mark (etwa 92 000 Euro) stehe im krassen Missverhältnis zu dem, was mit dem U-Boot-Film von Regisseur Wolfgang Petersen eingenommen wurde. Er fordert jetzt 440 000 Euro. Beklagt sind acht ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR). Sie haben den Film als Zweitverwerter in Wiederholung ausgestrahlt.
Die Stuttgarter Richter wollen möglicherweise erst eine rechtskräftige Entscheidung in einem Parallelverfahren in München abwarten. Ihre Entscheidung dazu wollen sie am 13. September bekanntgeben. In München klagt Vacano gegen die Produktionsfirma Bavaria Film und deren Tochter Euro-Video GmbH sowie den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Wenn ihm dort eine Nachzahlung zugesprochen werde, könne das auch Auswirkungen auf Ansprüche in dem Stuttgarter Verfahren haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag deutlich.
Die Verteidigung der ARD-Anstalten beruft sich unter anderem auf Lizenzgebühren, die die Sender für die Ausstrahlung bezahlt hätten – in den vergangenen zehn Jahren rund eine Million Euro. Es könne nicht sein, dass sie jetzt noch einmal zahlen müssten.
Der 77-jährige Kameramann, der auch an Erfolgsfilmen wie „Die unendliche Geschichte“ und „Total Recall“ mitgewirkt hat, fordert eine Vergütung nach dem sogenannten Bestsellerparagrafen: Danach kann ein Urheber – beispielsweise ein Autor, Übersetzer oder auch Kameramann – im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ein Werk unerwartet großen Erfolg hat und deshalb die ursprünglich vereinbarte Vergütung „in einem auffälligen Missverhältnis“ zu den Erträgen stehe. „Diese Regelung wird seit zehn Jahren flächendeckend ignoriert“, beklagte Vacano am Rande des Prozesses. Er kämpfe auch für seine weniger bekannten Kollegen, damit diese ihr Recht durchsetzen könnten.
Die Münchner Stufenklage kann sich noch hinziehen. Nach Verhandlungen am Landgericht und am Oberlandesgericht in München entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ab 22. September zunächst, ob die Bavaria auskunftspflichtig ist. Wenn ja, beginnt im zweiten Schritt die Zahlungsklage, die dann unter Umständen wieder durch alle Instanzen geht.
„Das Boot“ war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich. Der Film wird bis heute immer wieder gezeigt und ist auch auf DVD erhältlich. Vacano macht unter anderem geltend, dass er für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films neue Kameratechniken entwickelt habe. Er sei damit der Urheber der Filmbilder,urteilten die Richter 2009 (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
„Das Boot“ ist ein authentischer Bericht über die Feindfahrt der U 96 während des zweiten Weltkrieges, nach dem Bestseller-Roman von Lothar Günther Buchheim. In der Enge des Bootes muss die Besatzung unter Kapitänleutnant „Kaleun“ (Jürgen Prochnow) im Seekrieg mit der allgegenwärtigen Todesangst leben. Auch Popsänger Herbert Grönemeyer feierte mit dem Film seinen Durchbruch. [dpa/frt]
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