Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Filmförderung

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Am Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Filmförderabgabe entscheiden. Kinobetreiber hatten gegen die Bemessungsgrundlage der gesetzliche Abgabepflicht geklagt und dagegen, dass auch künstlerisch hochwertige aber unrentable Filme gefördert werden sollen.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts hatten schon vor zwei Jahren über diesen Rechtsstreit zu entscheiden und ihm dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Das Gericht sah nämlich das Gleichbehandlungsverbot des Grundgesetzes verletzt, da die Kinobetreiber im Gegensatz zu Fernsehsendern nicht mit der Filmförderanstalt (FFA) über die Filmförderung verhandeln dürfen.
 
Bevor die Verfassungsrichter entschieden wurde aber das Filmförderungsgesetzes im Jahr 2010 neu gefasst. Dadurch wurden auch die TV-Sender ohne Verhandlungsmöglichkeit zu der Abgabe verpflichtet. Einige Sender hatten jedoch schon Verträge mit der FFA geschlossen. Durch die Novellierung des Gesetzes bleiben diese Verträge wirksam. Die restlichen Sender müssen die Zwangsabgabe leisten.

Die Leipziger Richter müssen nun über diese Neuregelung entscheiden. Jede Einzahlergruppe (Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehsender) muss ein Drittel bezahlen. Die Kinobetreiber halten diese Lösung für ungerecht, da bei der Bemessung der Abgabe die Leistungsfähigkeit keine Rolle spiele. Außerdem kritisieren die Kinobetreiber, dass sie auch kommerziell wenig erfolgreiche Filme fördern müssten, die für die Kinobetreiber unrentabel seien. [mw]

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