Auch Das Erste muss NPD-Wahlwerbung nicht senden

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Mehrere Sender haben sich gegen die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der rechtsextremen NPD gewehrt – mit unterschiedlichem Erfolg. Nun liegt eine weitere Entscheidung vor.

Im Gegensatz zu einigen ihrer Hörfunkprogramme muss die ARD in ihrem ersten Fernsehprogramm eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Streit zwischen der NPD und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der nach Angaben des Senders für die ARD die Wahl-TV-Spots prüft. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wie am Montag mitgeteilt wurde (Aktenzeichen OVG 3 S 33.19 sowie VG 2 L 167.19).
 
Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden.

Auch das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Europawahlspots der rechtsextremen NPD verweigert – nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht. Nach Angaben des RBB versuchte es die Partei danach mit einem neu geschnittenen Spot beim Ersten.
 
Der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk müssen dagegen nach Gerichtsentscheidungen eine Werbung der NPD für die Europawahl im Hörfunk senden. Der NDR hat den Spot bereits einmal in seinem Hörfunkprogramm „NDR Info“ ausgestrahlt. Eine zweite Ausstrahlung ist am 21. Mai vorgesehen.
 
Der Text habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht „evident“ (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der Bayerische Rundfunk (BR) will sich juristisch dagegen wehren.
 
Zuvor waren Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilung desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Hörfunkspot heißt es laut Verwaltungsgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.“[dpa]

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20 Kommentare im Forum
  1. Ein Gericht entscheidet so, das andere so ? Das ist ja grausam wenn das immer so ist, müsste man ja hoffen das man an das richtige, "passende" Gericht in Deutschland kommt wenn mal was ist :-) Hier wurde anders entschieden: Urteil: Bayerischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden Ich dachte immer unsere Gerichte in jedem Bundesland sind gleich ... ist ja wohl aber nicht so !
  2. Jetzt rate mal warum man z.B. so oft in Mediensachen das Landgericht Hambung für eine einstweilige Verfügung nimmt? Weil es gerade dafür spezialisiert ist und immer wieder bekannt für diverse *Hust* Entscheidungen ist. Und ja, die Gerichte können in Deutschland jeweils anders entscheiden.
  3. Das eine ist die Radio-Version, die wohl gerade noch durch geht; das andere ist die TV-Version, bei der bisher jedes Gericht gesagt hat "darf abgelehnt werden".
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