Die ARD hat das Ende der Ausstrahlung über den Eutelsat-Satelliten Hotbird verteidigt. Das Angebot sei in Deutschland kaum noch nachgefragt worden und würde die Gebührenzahler jährlich eine Million Euro kosten.
Wie die ARD am Montag mitteilte, wurde die Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten Hotbird/Eutelsat bereits im Juni 2010 eingestellt, da die Nutzung dieses zusätzlichen Angebots in Deutschland kaum noch nachgefragt worden sei. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte seien angesichts der Sparbemühungen für diese Entscheidung ausschlaggebend gewesen, so die ARD: „Für eine weitere Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat hätte die ARD einen Betrag von knapp einer Million Euro pro Jahr zahlen müssen“ begründete der Sender das Ende des Vertrages.
Betroffen von dieser Entscheidung sind alle, die im Ausland bisher Das Erste über diesen Weg empfangen haben, neben Soldaten in Afghanistan also auch Urlauber, Diplomaten, Beschäftigte im Ausland und nicht zuletzt die eigenen ARD-Korrespondenten. Für den Auslandsrundfunk hat der Bundesgesetzgeber laut ARD eigens die Deutsche Welle geschaffen. Zudem könnten ARD-Angebote auch über das Internet genutzt werden, etwa über „www.tagesschau.de“ oder die Mediatheken.
Die ARD würde der Bundeswehr laut eigener Aussage gern Sendungen zur direkten Weitersendung überlassen. Dies ist aus urheberrechtlichen Gründen nach jetziger Gesetzeslage allerdings problematisch (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). „Die Sendungen können Foto- und Filmmaterial enthalten, das von Drittanbietern stammt und für das die ARD keine Rechte zur Weitergabe und Ausstrahlung über bundeswehreigene Sender hat. Leider hängt es daher aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen (die immerhin strafbewehrt sind) nicht vom Willen der ARD ab, die von der Bundeswehr gewünschte Lösung umzusetzen“, begründete die ARD ihre Haltung. Unabhängig davon sei sie für jede Lösung offen, die sie nicht dem Risiko aussetze, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
Laut ARD-Angaben wurde der Bundeswehr bereits vor knapp zwei Jahren die Übernahme von Sendungen angeboten mit dem Hinweis, dass die Drittrechteprüfung dann seitens der Bundeswehr vorgenommen werden muss. Dieses Angebot gelte nach wie vor. Für die Bundeswehr könnten sich auch Möglichkeiten zur Weitersendung durch entsprechende Regelungen in den
Stationierungsverträgen ergeben.
Laut ARD müssen auch Soldaten im Auslandseinsatz Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie ihre Geräte in Deutschland nicht wirksam abgemeldet haben. Eine Abmeldung setze aber voraus, dass die Geräte in Deutschland nicht mehr vorhanden sind. „Wir haben hier kein Ermessen. In vielen Fällen werden die Geräte aber durch Angehörige der Soldaten in der gemeinsamen Wohnung genutzt“, so die ARD. [mw]
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