Die ARD-Hauptversammlung hat in ihrer Sitzung in Saarbrücken Richtlinien für die vorgesehenen programmlichen Selbstverpflichtungen des Senderverbundes verabschiedet.
Damit hat die ARD eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags geschaffen. Diese gesetzliche Grundlage tritt am 1. April 2004 in Kraft und enthält eine Aufgabenumschreibung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die in den Programmrichtlinien näher zu bestimmen ist. Auf deren Basis wird die ARD alle zwei Jahre so genannte programmliche Selbstverpflichtungserklärungen abgeben, und zwar erstmals zum 1. Oktober 2004. Die Selbstverpflichtungserklärungen werden Berichte über Qualität und Umfang der Programmangebote enthalten und einen Ausblick auf anstehende programmliche Leistungen geben.
In den verabschiedeten Richtlinien sind grundlegende Aussagen zum Auftrag des ARD-Gemeinschaftsprogramms Das Erste und zu weiteren Gemeinschaftsangeboten niedergelegt. Neben allgemeinen Anforderungen, die für die Gestaltung aller Sendungen und Angebote gelten, legt das Papier besonderes Gewicht auf den Bereich Information. Hier finden sich u.a. das Vielfaltsgebot, Grundsätze zur Trennung von Berichterstattung und Kommentaren und Regeln zur unverfälschten Wiedergabe von Interviews und Statements. Ferner beschreiben die Richtlinien das Verfahren, nach dem die Selbstverpflichtungserklärungen aufgestellt werden.Prof. Jobst Plog, ARD-Vorsitzender: „Die ARD-Hauptversammlung hat die Programmrichtlinien termingerecht verabschiedet. Nun können die darauf aufbauenden Selbstverpflichtungserklärungen beraten werden, sodass sie rechtzeitig zum 1. Oktober 2004 vorliegen.“[lf]
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