Der Spartensender 9 Live hat sich auf einen Vergleich mit den Landesmedienanstalten verständigt. Die Medienwächter wollen bereits ergangene Bußgeldbescheide zurücknehmen. Hinsichtlich der verbleibenden Bescheide will die Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe 100 000 Euro zahlen.
Wie 9 Live am Mittwoch mitteilte, hat die Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe mit den Landesmedienanstalten eine Vergleich abgeschlossen. Gegenstand des Vergleiches ist unter anderem, dass die Landesmedienanstalten zahlreiche – auf Grundlage der neuen Gewinnspielsatzung erlassene – Bußgeldbescheide zurücknehmen. Hinsichtlich der verbleibenden Bescheide zahlen die Sender Bußgelder in Höhe von insgesamt 100 000 Euro. Zudem werden laut 9 Live die Landesmedienanstalten laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, nicht weiterführen.
In den zurückliegenden Monaten hatte 9 Live laut eigener Aussage bereits freiwillig die Gestaltung der Spiele an die mitgeteilte Auslegungspraxis der Landesmedienanstalten angepasst. Im Gegenzug will der Sender die vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Revision gegen die neue Gewinnspielsatzung zurücknehmen. Damit wird ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober 2009 rechtskräftig, in dem das Gericht wesentliche Bestimmungen der Satzung für rechtswidrig erklärt hatte.
„Der Vergleich ist ein entscheidender Schritt für die Nachhaltigkeit von Call-In- Gewinnspielen im deutschen Fernsehen“, sagte 9-Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit. Sein Sender wolle sich auf unterhaltsame und transparente Shows für die Zuschauer konzentrieren und nicht auf Auseinandersetzungen mit den Landesmedienanstalten. Auch in Zukunft wolle sein Sender den konstruktiven Kurs und engen Dialog mit den Aufsichtsbehörden fortzusetzen, so der 9-Live-Chef. [mw]
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