70 Jahre Grundgesetz wird Themenabend in der ARD

3
58
Bild: Destina - Fotolia.com
Bild: Destina - Fotolia.com

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das Erste widmet diesem historischen Ereignis einen Themenabend am 22. Mai ab 20.15 Uhr.

„Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“ heißt die Sondersendung zu 70 Jahre Grundgesetz im Ersten. Im Mittelpunkt des Formats  stehen rund 150 Bürger aus ganz Deutschland. Sie stellen in Karlsruhe ihre Fragen zur deutschen Verfassung direkt an Professor Andreas Voßkuhle, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Das Grundgesetz spielt mitten im Leben der Menschen. Wie steht es heute um die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder das Asylrecht? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht als „Bürgergericht“? Welchen Herausforderungen müssen sich Demokratie und Rechtsstaat stellen?Kurze Erklärfilme und Rückblicke rund um das Thema „70 Jahre Grundgesetz“ ergänzen die Fragen, Antworten und Diskussionen.
 
Ab Ende April wird über Fernsehen, Hörfunk und Internet dazu aufgerufen, im Publikum vor Ort mitzumachen und eine Frage an Professor Voßkuhle zu stellen. Die Sendung produzieren SWR und WDR gemeinsam in der „Staatlichen Hochschule für Gestaltung“ in Karlsruhe.
 
Im Anschluss an die Themensendung läuft um 21.30 Uhr folgt der Film  „Sternstunde ihres Lebens“ (WDR) mit Iris Berben in der Hauptrolle.  [jk]

Bildquelle:

  • Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com
3 Kommentare im Forum
  1. Das BGB ist noch älter und gilt, beide mit Anpassungen an die gesellschaftliche Entwicklung. Die zehn Gebote gelten (oder sollten es zumindest) seit Jahrtausenden und so oder ähnlich in und sogar außerhalb der monitheistischen Relogionen.
Alle Kommentare 3 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum