Wiedermal Rechtsstreit um Pumuckl

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Meister Eder Pumuckl; © BR/Infafilm GmbH/Original-Entwurf Pumuckl-Figur: Barbara von Johnson
© BR/Infafilm GmbH/Original-Entwurf Pumuckl-Figur: Barbara von Johnson

Im Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und einer Drehbuchautorin um eine Folge der TV-Serie „Pumuckls Abenteuer“ hat das Oberlandesgericht (OLG) München beiden Parteien zu einem Vergleich geraten.

Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Frau hatte den BR verklagt, weil dieser die Episode „Pumuckls neues Heim“ aus dem Jahr 1999 im April 2019 zweimal wiederholt hatte. Ihrer Ansicht nach hatte der Sender dazu kein Recht mehr, weshalb sie Schadenersatz forderte. In vorheriger Instanz hatte das Landgericht München I dem BR recht gegeben.

Die Frau und der BR hatten im Jahr 2000 einen Vertrag abgeschlossen, den beide Seiten nun verschieden auslegten. Nach Ansicht der Klägerin liefen mit diesem Vertrag die Nutzungsrechte Ende 2012 aus. Der BR hingegen berief sich auf den früheren Vertrag von 1995, wonach der Sender die Folgen weiterhin wiederholen darf.

Dieser Auslegung schloss sich das Landgericht an. Das Oberlandesgericht appellierte nun aber an beide Seiten, sich außergerichtlich zu einigen. Für den Fall, dass das nicht klappt, kündigte das Gericht für den 26. November einen Verkündungstermin an.

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  • Meister-Eder-und-sein-Pumuckl: © BR/Infafilm GmbH/Original-Entwurf Pumuckl-Figur: Barbara von Johnson
1 Kommentare im Forum
  1. Am besten Filme zeigen, die älter als 100 Jahre sind - wenigstens gäbe es da keinen Ärger mit den Autoren.
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