Mehreren großen Porno-Portalen droht in Deutschland die Abschaltung, weil sie laut Gerichtsbeschluss gegen den Jugendschutz verstoßen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gab am Mittwoch bekannt, dass die Landesanstalt für Medien NRW die frei zugänglichen Inhalte von Porno-Anbietern mit Sitz in Zypern zu Recht beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland zu Recht untersagt habe.
Das Gericht habe ihre Rechtsauffassung vom deutschen Jugendschutz vollumfänglich bestätigt, teilte die Landesanstalt für Medien mit. Die Entscheidung sei in ihrer Eindeutigkeit „sehr erfreulich“. Für die deutschen Angebote sei eine echte Altersüberprüfung der Nutzer einzurichten. Bei der Eindeutigkeit der Entscheidung sei schwer vorstellbar, warum das Hauptsacheverfahren anders ausfallen sollte.
Anträge der zypriotischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Gericht ab (Az.: 27 L 1414/20). Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union, befanden die Düsseldorfer Richter.
Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert habe. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhielten. Die Porno-Riesen konnten sich bislang immer auf das mangelnde zypriotische Interesse am deutschen Jugendschutz verlassen. Nun droht ein massiver Reichweiteneinbruch.
Frank Christiansen, dpa Redaktion: bey
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