Til Schweiger: Autorin gewinnt Klage um Kinohits

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© Gordon Correll

Eine Drehbuchautorin hatte eine höhere Beteiligung an Til Schweigers Kinohits gefordert. Ein Gericht gab ihr nun Recht – doch viel bringt es ihr nicht.

Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt – finanziell hat sie davon jedoch wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. „Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.

„Fairnessparagraf“ fand Anwendung – doch Autorin trägt Großteil der Gerichtskosten

Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte später Millionen Besucher.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 15 O 296/18). Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. „Wir begrüßen, dass der Nachvergütungsanspruch gewährt wird vom Gericht“, sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder. Mit Blick auf die Verjährung ergänzte er jedoch: „Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg in allen Verwertungsformen sofort abschätzen können.“ Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für einen Großteil der Gerichtskosten aufkommen müsse.

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