Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus den Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ von und mit Til Schweiger.
In einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht nahmen die Produktionsfirma von Til Schweiger und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück, wie mitgeteilt wurde. Damit ist das Urteil von 2020, das der Drehbuchautorin ein Auskunftsrecht zugesprochen hatte, rechtskräftig. In einem weiteren Schritt könnte es nun vor Gericht um die Frage einer höheren nachträglichen Bezahlung für die Autorin gehen.
„Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte Millionen Besucher. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.
Hintergrund ihrer sogenannten Stufenklage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Im zweiten Schritt der Stufenklage hat die Autorin nun die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzufordern.
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Bildquelle:
- tilschweiger: Warner Bros.