Im März hat die Staatsanwaltschaft München I den Regisseur Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung angeklagt. Das zuständige Gericht hat über die Zulassung dieser Anklage aber noch immer nicht entschieden.
Die Entscheidung über einen Vergewaltigungsprozess gegen Regisseur Dieter Wedel ist auch mehr als ein halbes Jahr nach Anklageerhebung noch nicht gefallen. „Über die Zulassung der Anklage ist bisher nicht entschieden worden“, sagte Florian Gliwitzky, Pressesprecher des Landgerichts München I.
Damit ist es unwahrscheinlich, dass ein möglicher Prozess in diesem Jahr noch beginnen würde. Denn wenn eine Anklage zugelassen wird, müssen die Termine für die Hauptverhandlung zwischen den Prozessbeteiligten abgestimmt werden. Außerdem muss ein Gerichtssaal frei sein, der in diesem Fall wegen des zu erwartenden öffentlichen Interesses einigermaßen groß sein müsste.
Die Staatsanwaltschaft hatte Wedel im März wegen eines Vorwurfs aus dem Sommer 1996 angeklagt. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.
Wedel seit im Visier der Behörden
Wedel hat die Vorwürfe bestritten. Seine Anwälte sprachen von Vorverurteilung und betonten die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage gar nicht zugelassen werden könnte – obwohl das in der deutschen Justiz nur sehr selten vorkommt. Auf eine aktuelle Anfrage antworteten sie zunächst nicht.
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an.
Die Vorwürfe kursieren seit Anfang 2018. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall ist der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.
Nicht klar, ob es zu einem Prozess kommt
Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“
Seine Anwältin Dörthe Korn aus der Kanzlei des früheren CSU-Politikers Peter Gauweiler hatte die Anklageerhebung in diesem März scharf kritisiert: „Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe“. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
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