„Das Boot“-Kameramann will sich mit ARD nach Rechtsstreit einigen

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Bild: © Paul Hill - Fotolia.com
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Ein Film über das Schicksal einer deutschen U-Boot-Besatzung wird 36 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs zum Welterfolg. Jost Vacano kümmerte sich damals um die Kameraaufnahmen. Der juristische Streit um seine Vergütung steht jetzt vor einem Ende. Zumindest teilweise.

Dass es nicht um irgendeinen Film geht, das muss auch Richter Stefan Schüler einräumen. Er und seine Kollegen hätten den Klassiker „Das Boot“ natürlich gesehen. „Das ist wirklich etwas Besonderes gewesen damals“, sagte Schüler am Mittwoch vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Auf der Klägerbank sitzt Jost Vacano, der die Geschichte mit dem U-Boot damals als Chef-Kameramann in Bildern festhielt. Seit vielen Jahren nun verbringt der 87-Jährige seine Zeit in Gerichtsprozessen, weil er aus seiner Sicht damals mit zu wenig Geld abgespeist wurde.

Denn der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Vacano hatte für seine Arbeit damals umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht aber den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Darauf beruft sich Vacano – und streitet seit mehr als einem Jahrzehnt in mehreren Verfahren für ein größeres Stück vom Kuchen. Es geht um die finanzielle Beteiligung an TV- und Kino-Ausstrahlungen, um viele Wiederholungen und komplizierte Berechnungsmodelle.

„Berufspolitische Interessen“

Ihm gehe es ums Geld, aber auch um Anerkennung und um „berufspolitische Interessen“, konkret die Durchsetzung des Urheberrechts für Kameraleute, sagte Vacano, der bei Filmen wie „Robocop“ oder „Total Recall“ mit Arnold Schwarzenegger die Kamera hielt. Vor dem Münchner Oberlandesgericht klagt er gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte Anfang April das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben. Grund dafür sind Fehler bei der komplizierten Berechnung der Ansprüche. Das Münchner Gericht muss nun neu verhandeln.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geht der Kameramann gegen die übrigen acht ARD-Anstalten vor, die „Das Boot“ vielfach ausgestrahlt hatten. Das OLG hatte Vacano im September 2018 zusätzliche 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen. Im Februar 2020 hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren ebenfalls ans Oberlandesgericht zurückverwiesen – auch hier mit Verweis auf falsche Berechnungen. Nach neuen Berechnungen würde Vacano weniger Geld zustehen.

Richter Schüler griff am Mittwoch zu recht harschen Worten, um die Beteiligten zu einem Vergleich zu bewegen. „Beide Parteien machen Politik“, sagte er. Man gewinne den Eindruck, sie wollten eine Schlacht schlagen statt den Fall zu diskutieren. „Uns stinkt es ganz gewaltig, wie Sie sich gegenseitig beharken.“

Einigung mit ARD Anstalten

Offenbar fruchteten die Worte des Richters. Vacano einigte sich mit den Vertretern der ARD-Anstalten am Mittwoch im Stuttgarter Verfahren auf eine Abfindung in Höhe von 160 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Damit sollen auch Ansprüche in der Zukunft abgegolten sein. Auch der Westdeutsche Rundfunk, gegen den Vacano in dem Münchner Verfahren klagt, soll in den Vergleich einbezogen werden. In trockenen Tüchern ist die Einigung noch nicht. Die Parteien müssen dem Vergleich noch offiziell zustimmen.

Vacano sagte am Ende, er sei „enttäuscht zufrieden“ mit der Lösung. Gegenüber den Anwälten der Gegenseite, die sich zwischenzeitlich Sorgen gemacht hatten wegen möglicher künftiger Ansprüche, versicherte der 87-Jährige scherzhaft: „Es sind keine Juristen unter meinen Erben.“

Text: dpa/ Redaktion: JN

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3 Kommentare im Forum
  1. Hätte er doch die 300.000 damals genommen, aber nein man wollte mehr, nun sind es nur noch 160.000 dumm gelaufen, und die Klage war sicher auch nicht billig
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