Der vor fast zwei Jahren bei einer Kreuzfahrt verschollene Sänger Daniel Küblböck könnte am 26. September für tot erklärt werden.
Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichtes Passau am Freitag mit. Es sei nach dem Verschollenheitsgesetz ein solches Aufgebot ergangen und in der Tageszeitung veröffentlicht worden. Über die Anzeige hatten mehrere Medien, zunächst die „Passauer Neue Presse“, berichtet. Der 33-jährige Küblböck war Anfang September 2018 vor der Küste Kanadas verschwunden. Die Ermittler gingen von Suizid aus.
Ein Überwachungsvideo des Kreuzfahrtschiffes zeigte, dass zur fraglichen Zeit eine Person von Bord sprang. Einen Tag nach Küblböcks Verschwinden hatte die kanadische Küstenwache die Suche nach ihm – wegen der kurzen Überlebenschance im kalten Wasser – eingestellt.
In dem Aufgebot wird der Verschollene nun aufgefordert, sich bis zum 25. September zu melden. Sollte er dies nicht tun und niemand Auskunft über dessen Verbleib geben können, kann er für tot erklärt werden. Der Vater des Sängers, Günther Küblböck, hatte im vergangenen Jahr in Medien angekündigt, dies tun zu wollen, um mit dem Vermisstenfall abzuschließen.
Der gebürtige Niederbayer Daniel Küblböck hatte in der ersten Staffel der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ im Jahr 2003 den dritten Platz belegt.
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