„Drachenlord“ zu zwei Jahren Haft verurteilt

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Der Youtube-Videoblogger „Drachenlord“ muss wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zwei Jahre in Haft.

„Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben“, sagte die Richterin am Donnerstag in Nürnberg. Sie sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt hatte. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe aus den sieben Anklageschriften während des Prozesses gestanden und sich entschuldigt.

Der Videoblogger streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern, die sich Hater nennen – im Internet und in der realen Welt. Regelmäßig tauchen diese vor seinem Haus in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Die Polizei muss eigenen Angaben zufolge deshalb mehrmals täglich ausrücken.

Aus Sicherheitsgründen hatte das zuständige Amtsgericht Neustadt an der Aisch die Hauptverhandlung in das Strafjustizzentrum in Nürnberg verlegt. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der Drachenlord wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten musste. Im September 2019 wurde er wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Einige der nun angeklagten Taten beging er noch während der Bewährungszeit.

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