
Der Chef-Kameramann von „Das Boot“ braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof hob heute ein Urteil des Oberlandesgerichts München von 2017 auf.
Grund dafür ist, dass bei der komplizierten Berechnung der möglichen Ansprüche systematische Fehler gemacht wurden, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erläuterte. Es muss neu verhandelt werden. (Az. I ZR 9/18)
Der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (87) hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100.000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairness-Paragraphen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für mehr Geld.
Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Das OLG hatte Vacano von ihnen insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen. In einem Parallelverfahren in Stuttgart klagt Vacano gegen die übrigen acht ARD-Anstalten, die «Das Boot» vielfach ausgestrahlt hatten.
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