Die Indizierung des kultigen Horrorfilms „Scream“ wurde aufgehoben. Die FSK erteilte der ungeschnittenen Fassung nun eine FSK-16-Freigabe. Verleiher Kinowelt dürfte auch im Hinblick auf die zukünftige Veröffentlichung des gerade im Kino laufenden „Scream 4“ bereits über eine Neuauflage nachdenken.
Wie die Freiwillige Selbstkontrolle FSK am Mittwoch bekannt gab, erhielt die bisher indizierte ungeschnittene Fassung des ersten Teils der Slasher-Saga mit einer Spielzeit von 106,41 Minuten (25p) nach über 12 Jahren eine Freigabe ab 16 Jahren. Damit darf der Film frei im Handel verkauft werden.
Horror-Fans können nun auf eine ungekürzte Neuveröffentlichung auf Blu-ray und DVD hoffen. Kinowelt hatte zum Kinostart des vierten Teils bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medieneinen (BPjM) einen Antrag auf Neuprüfung gestellt.
Es ist davon auszugehen, dass das derzeit noch in Leipzig ansässige Unternehmen zumHeimkino-Release von „Scream 4“, der von Universal Pictures Home Entertainment vertrieben wird, auch eine neue Fassung des ersten Teilsin die Läden stellen wird. Teil zwei der Trilogie besitzt eine FSK 18Freigabe. Teil drei und der derzeit im Kino zu sehende „Scream 4“ sindbeide ab 16 Jahren freigegeben. Für Kinowelt bedeutet die Listenstreichung auch, dass das alle drei Teile umfassende Boxset nun frei verkauft werden darf.
„Scream“ von Horror-Ikone Wes Craven hatte 1996 dem damals vor sich hin dümpelnden Horrorgenre zu neuen Höhen verholfen und schlitzte sich in den USA auf ein Einspielergebniss von 103 Millionen Dollar bei einem Budget von 15 Millionen Dollar. Nicht allein die Verweise auf andere Horrorklassiker und die messerscharfen Kommentare der Charaktere lockten weltweit zahlreiche Fans in die Kinos. [rh]
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