Nach dem massenhaften Diebstahl von Nutzerdaten für Online-Dienste von Sony wird in Deutschland der Ruf nach Konsequenzen laut. Juristen sehen den japanischen Konzern in der Pflicht.
Der Hackerangriff auf Sony heizt die Debatte über die Daten-Sicherheit im Internet an. Politiker und Datenschützer fordern schärfere Gesetze, um international tätige Unternehmen bei Pannen im Umgang mit Nutzerinformationen auch in Deutschland belangen zu können. Unabhängig vom Datenschutzrecht sehen Juristen den Konzern auch jetzt schon in der Pflicht, betroffene Nutzer zu entschädigen.
„Die Bundesregierung sollte den Fall Sony zum Anlass nehmen, das deutsche Datenschutzrecht endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen“, sagte der Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). Weltkonzerne wie Facebook, Google und Sony seien in Deutschland faktisch nicht für Versäumnisse beim Datenschutz haftbar zu machen. „Die Unternehmen haben zwar Vertriebsgesellschaften in Deutschland gegründet, die juristisch Verantwortlichen sitzen aber in Japan oder den USA“. Sie seien für die Datenschutzbehörden nicht zu greifen.
Wer im Internet Daten deutscher Verbraucher zu wirtschaftlichen Zwecken erhebe, der müsse auch gesetzlich verpflichtet werden, eine juristisch verantwortliche Stelle in Deutschland einzurichten, sagte Weichert. „Nur so lassen sich Versäumnisse konsequent sanktionieren und Bußgelder auch vollstrecken“.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sieht die jüngsten Vorfälle bei Sony und Apple als bestes Argument für die geplante Stiftung Datenschutz. Mit ihr könne die „nötige Sensibilität bei Bürgern und Unternehmen“ für einen sparsamen Umgang mit persönlichen Daten systematisch und koordiniert geschaffen werden, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). Die Stiftung werde Bürgern wie Unternehmern eine Richtlinie „für den datenschutzkonformen Umgang mit persönlichen Daten an die Hand geben.
Obwohl Sony seinen Sitz nicht in Deutschland hat, sehen Experten den Anbieter in der Haftung. Die Nutzer hätten ihre Daten in die Obhut des Unternehmens gegeben, und dieses sei nicht sorgsam damit umgegangen, sagte der Experte für Internetrecht, Christian Solmecke, am Donnerstag in Köln. Die Konsequenzen daraus müsse Sony tragen. „Hier gilt ganz normales deutsches Zivilrecht, unser Bürgerliches Gesetzbuch regelt solche Haftungsfragen.“ Schließlich wende sich die Playstation-Plattform klar erkennbar auch an deutsche Nutzer. „Dann muss auch deutsches Recht eingehalten werden.“
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht Sony in der Pflicht. Allerdings sei es problematisch, den Nachweis zu führen, dass etwa unrechtmäßige Kreditkarten-Abbuchungen auf Datenlecks bei dem Technik-Riesen zurückzuführen sind, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“.
Die Börsianer straften Sony ab. Die Aktie des Unternehmens hatte bereits am Mittwoch verloren und sackte am Donnerstag weiter ab[Christof Kerkmann]
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