Der Kameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“ klagt auf nachträgliche Gewinnbeteiligung. Jost Vacano pocht auf das Urheberrecht und verlangt eine Anpassung der damaligen Verträge in Form einer Umsatzbeteiligung.
Für seine Arbeit in den Jahren 1980 und 1981 bekam er laut Vertrag insgesamt rund 180 000 Mark. Vor dem Landgericht Stuttgart ist am 31. Mai ein Erörterungstermin anberaumt, wie die Sprecherin für Zivilsachen am Montag mitteilte.
Beklagt sind acht ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR). Das Landgericht München I hatte dem weltweit anerkannten Kameramann („Die unendliche Geschichte“, „Total Recall“) bereits im Jahr 2009 ein Recht auf Auskunft über die Erträge des 1980/81 gedrehten Films von Wolfgang Petersen zugesprochen (Az.: 7 O 17694/08).
Für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films hatte Vacano neue Techniken entwickeln müssen. Er sei damit der Urheber der Filmbilder, urteilten die Richter damals. „Das Boot“ war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich und ist inzwischen in einer überarbeiteten Blu-ray-Fassung als Kauffassung erhältlich. Dafür wurde der umgeschnittene Director’s Cut von 1997 neu in High-Definition abgetastet und mit einer DTS-HD 5.1 Tonspur ausgestattet.
„Das Boot“ ist ein authentischer Bericht über die Feindfahrt der U 96 während des zweiten Weltkrieges, nach dem Bestseller-Roman von Lothar Günther Buchheim. In der Enge des Bootes muss die Besatzung unter Kapitänleutnant „Kaleun“ (Jürgen Prochnow) im Seekrieg mit der allgegenwärtigen Todesangst leben. Auch Popsänger Herbert Grönemeyer feierte mit dem Film seinen Durchbruch. [ar]
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