In Baden-Württemberg dürfen DVDs und Blu-rays künftig auch an Sonn- und Feiertagen an Automaten ausgeliehen werden. Videotheken mit Personal müssen an diesen Tagen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.
Landesinnenminister Reinhold Gall habe in einem Schreiben sämtlichen öffentlichen Institutionen des Landes mitgeteilt, dass der Betrieb von Automatenvideotheken an den entsprechenden Tagen künftig erlaubt sei. Das berichtete die Tageszeitung „Stuttgarter Nachrichten“. Galls Vorgänger Heribert Rech hatte den Betrieb der Automaten im Jahr 2007 eingeschränkt, da er darin einen Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz sah. Gall hatte sich bereits damals gegen den Schritt ausgesprochen.
Wie der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN betonte, sei man mit diesem Ergebnis allerdings noch nicht vollständig zufrieden. Noch immer ist in Baden-Württemberg die Öffnung von Videotheken mit Personal an Sonn- und Feiertagen verboten. Das sei Betreibern gegenüber ungerecht, da Filmfans an diesen Tagen auch auf kostenpflichtige Onlineangebote zugreifen könnten, hieß es. Man werde sich deshalb weiterhin für eine Lockerung des Gesetzes einsetzen, so der IVD.
Derzeit ist es in vielen weiteren Bundesländern verboten, Videotheken an gesetzlich geschützen Tagen zu öffnen. Allein in Ländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein ist der Betrieb ganzjährig erlaubt.
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