Streit zwischen ARD, ZDF und ProSiebenSat.1 zu Joyn

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© obs/Joyn

Vor kurzem sicherte sich Joyn umfangreiche Rechte von ARD und ZDF. Auch Inhalte der Mediatheken sind nun bei dem Streamingdienst von ProSiebenSat.1 eingebettet. Dafür fehlt offenbar die Erlaubnis der Öffentlich-Rechtlichen. Doch aus medienrechtlicher Sicht dürfte ProSiebenSat.1 im Recht sein.

Ein umfangreicher Rechte-Deal mit den kommerziellen Töchtern von ARD und ZDF bescherte Joyn kürzlich Neuzugänge wie „Die Lindenstraße“ und „Küstenwache“ (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Zusätzlich sind die Mediatheken der beiden öffentlich-rechtlichen Sender neuerdings als eigene Unterseiten bei Joyn eingebettet.

Und genau dazu ist nun wohl ein Streit zwischen den Beteiligten entbrannt. Denn wie das Magazin Cablevision Europe berichtet, haben ARD und ZDF zu diesem Mediatheken-Embedding ProSiebenSat.1 keine Zustimmung erteilt.

„Beta-Testing“ mit Mediatheken-Inhalten von ARD und ZDF bei Joyn

Logos von ARD und ZDF
Content-Deal ja, aber die Mediatheken bei Joyn einzubetten, das geht den Öffentlich-Rechtlichen dann doch zu weit. Bildrechte: ARD/ZDF

In dem Rechte-Deal geht es eigentlich um kostenpflichtige Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen, die nun bei Joyn im Stream zu sehen sind. „Dazu haben wir einen vorläufiges Beta-Testing auf Joyn gestartet, um mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu prüfen, wie wir am besten die ARD- und ZDF-Mediatheken-Inhalte embedden“, zitiert das Magazin einen Sprecher von ProSiebenSat.1. Man stehe dazu in einem intensiven Austausch mit den Öffentlich-Rechtlichen. Ob ARD und ZDF die Übernahme der Mediatheken-Inhalte genehmigt hätten, dazu habe der Sprecher nichts gesagt.

Pressesprecher der beiden Sender erklärten wiederum gegenüber Cablevision Europe, die Testphase von Joyn sei nicht abgestimmt und man prüfe das weitere Vorgehen. Per se scheinen ARD und ZDF an der Kooperation interessiert zu sein. Immerhin erschließt ihnen die Streaming-Plattform eine breitere, mutmaßlich jüngere Zielgruppe. Doch dass Joyn die Mediatheken nun unter der eigenen Marke und im eigenen Player anbietet, ist offenbar dann doch zu viel des Guten.

Vorgehen bei Joyn medienrechtlich offenbar kein Problem

Spannend an der Geschichte ist, dass eine ganz ähnliche Situation bereits in Österreich vorliegt. Dort bettet Joyn Inhalte des öffentlich-rechtlichen Konkurrenten ORF schon seit zwei Jahren ein – ohne eine entsprechende Vereinbarung. Ob diese Praxis auch in Deutschland rechtlich zulässig ist, hat das Institut für Europäisches Medienrecht erst kürzlich untersucht. Die Analyse unter Leitung von Prof. Dr. Mark D. Cole kommt zu dem Schluss, dass solche Kooperationsformen rechtlich unbedenklich sind.

Vielmehr entspreche dies dem medienverfassungsrechtlichen Ziel, dass redaktionell verantwortete Qualitätsmedien sich gegenseitig stärken sollten, um der zunehmenden Machtposition großer Technologieunternehmen entgegenzuwirken. So sieht auch der kommende Reformstaatsvertrag eine Pflicht zur Kooperation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit privaten Anbietern vor und nennt explizit das Einbetten der Mediatheken als Beispiel.

Zu bedenken ist, dass der Reformstaatsvertrag aktuell noch nicht in Kraft ist, da erst alle Landtage zustimmen müssen. Und aus Sachsen und Bayern regt sich bereits Widerstand. Wann die rechtlichen Grundlagen dann in welchem Umfang wirklich gelten, ist heute somit unklar. So viel Geduld hatte ProSiebenSat.1 offenbar nicht und hat nun auch in Deutschland auf Joyn Tatsachen geschaffen.

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Bildquelle:

  • df-ARDZDF: ZDF
  • DF_joyn: obs/Joyn
1 Kommentare im Forum
  1. Was für ein Blödsinn, macht die App nur unübersichtlich. Die sollen lieber mal dran schrauben, dass es Joyn für Roku gibt, da warten viele schon seit Jahren.
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