Rundfunklizenz im Eilverfahren: „Mittelbayerische“ darf am Sonntag live streamen

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Kameramann, Studio, Aufnahme; © Microgen - stock.adobe.com
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Für das regionale Livestream-Angebot bekommt die Zeitung eine Lizenz der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Schon am Wochenende will sie von den Stichwahlen in Bayern berichten.

Am kommenden Wochenende finden im Rahmen der bayerischen Kommunalwahlen Stichwahlen statt. Über die will die Mittelbayerische Zeitung berichten – und zwar live. Deshalb hatte sie letzte Woche bei der Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Rundfunklizenz für ein lokales bzw. regionales Livestreaming-Angebot beantragt. Die BLM hat dem Mittelbayerischen Verlag in Regensburg nun die entsprechende Genehmigung erteilt – mittels präsidentieller Befugnis durch ihren Präsidenten Siegfried Schneider. Denn eine reguläre Befassung des Medienrates war aufgrund der Coronakrise aktuell nicht möglich.

Corona spielte auch bei der Entscheidung für die Lizenz eine Rolle: Um dem besonderen Informationsauftrag von Medienhäusern – gerade in dieser schwierigen Zeit – gerecht zu werden, habe die BLM schnell und lösungsorientiert agiert, heißt es in einer Mitteilung. Die Rundfunkgenehmigung ist zunächst auf sechs Monate befristet.

Nach geltendem Recht benötigen Bewegtbildangebote, die im Internet gestreamt werden, eine Lizenz, wenn sie linear verbreitet werden und zeitgleich für mindestens 500 Nutzer zu erreichen sind.

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