ORF darf Flimmit im zweiten Anlauf nun doch in sein Online-Angebot integrieren

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Flimmit; © Flimmit
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Die zuständige Kommunikationsbehörde KommAustria winkt die Integration des kommerziellen On-Demand-Dienstes Flimmit in das Online-Angebot des ORF nun doch durch. Vor Jahresfrist gab es noch Bedenken bei der Behörde und vor allem lautstarke Kritik seitens der Privaten.

Durch eine Anpassung bei der Finanzierung, die nun eine Kombination aus ORF-Programmentgelt und Abonnement-Gebühren vorsieht, konnten die Kritikpunkte der Regulierungsbehörde aus dem Weg geräumt werden. Nun erlaubt KommAustria dem ORF seinen kommerziellen Online-Videoabrufdienst in sein öffentlich-rechtliche Online-Angebot zu integrieren.

Die Inhalte sollen in Zukunft zu 95 Prozent aus im ORF TV-Programm ausgestrahlten Sendungen bestehen und mit Fremdproduktionen ergänzt werden. Zum weit überwiegenden Teil soll das Angebot österreichische und europäische Werke enthalten, davon zu etwa zwei Dritteln Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen des ORF. In genau diesem Umstand erkennt die Behörde einen kulturellen Mehrwert und einen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Flimmit, bisher über Tochtergesellschaften im ORF-Besitz befindlich, kann auf diese Weise künftig offiziell als „werbefreier, Öffentlich-rechtlicher Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ firmieren.

Im Jahr 2018 hatte die Behörde einen vergleichbaren Antrag des ORF vor allem deshalb abgelehnt, weil das damalige Finanzierungskonzept den im ORF-Gesetz geforderten Nachweis der wirtschaftlichen Tragbarkeit nicht ausreichend darlegte. Insbesondere blieb offen, in welchem Ausmaß und wofür genau das ORF-Programmentgelt hinzugezogen werden sollte. In dem neuerlichen Antrag hat der ORF dies mit einem Betrag von 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr eindeutig beziffert und gedeckelt.

Das Abo soll knapp 30 Euro pro Jahr kosten, in rund 10 Jahren sollen rund 50.000 Abonnenten erreicht sein. Eine Teilfinanzierung durch Abonnements ist dem ORF weder durch nationales noch nach europäischem Recht untersagt.

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