Nach einem gerichtlichen Eilverfahren sieht die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ihre Einschätzung des Live-Angebots auf „meinearena.tv“ bestätigt – Betreiber Timo C. Storost hingegen baut indes darauf, „weitere Live-Streams veranstalten zu können“.
Der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat laut einer Pressemitteilung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gestern in der mündlichen Verhandlung zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtsauffassung der BLM bestätigt: Bei dem Live-Angebot „Arena“ (meinearena.tv) handele es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk. Das Livestreaming ohne entsprechende Zulassung sei rechtswidrig.
Aus diesem Grund habe die BLM dem Anbieter des Livestreaming-Dienstes auf dem Portal „meinearena.tv“ die Fortführung des Livestreamings für seine Angebote bereits Mitte August vergangenen Jahres untersagt und die Untersagung als einstweilige Anordnung erlassen. Mit einem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung sei der Betreiber von „Arena“ bereits vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert.
Gestern wurde nun die Beschwerde des Anbieters gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verhandelt und mit einem Vergleich beendet: Die Landeszentrale sicherte zu, die Fortsetzung des rechtswidrigen Livestreaming-Angebots bis Ende Januar zu dulden und ein bereits 2019 fällig gewordenes Zwangsgeld nicht mehr zu vollstrecken. Der Anbieter versprach, das rechtswidrige Streaming ab Februar nicht fortzusetzen und nahm die Beschwerde gegen die Ablehnung seines Eilantrags durch das VG Augsburg zurück.
„Arena“-Betreiber Timo C. Storost äußerte sich auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN indes zuversichtlich, auch nach dem 31. Januar 2020 „weitere Live-Streams veranstalten zu können“. Dabei soll es auch zu „keinen inhaltlichen Einschränkungen kommen“, so Storost.
Das ausführliche Interview mit „Arena“-Chef Timo C. Storost wird in Kürze bei DIGITAL FERNSEHEN zu lesen sein.
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