„In Ihrer Region nicht verfügbar“ – Schafft EU Geoblocking 2025 ab?

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Geoblocking, Europa; © tanaonte - stock.adobe.com
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Geoblocking ist ein echtes Ärgernis für alle Verbraucher, die im Ausland ihre Lieblingssendungen streamen möchten oder hierzulande ausländische Dienste nutzen wollen. Welche Erleichterungen plant die EU für 2025?

Die meisten Nutzer trifft es vor allem im Auslandsurlaub oder auf Dienstreisen außerhalb von Deutschland. Statt der Lieblingsserie oder Sportübertragung im TV-Stream kommt die Fehlermeldung: „Dieses Video ist in Ihrer Region nicht verfügbar.“ Ein Ärgernis, das viele Verbraucher kennen. Online-Inhalte oder Dienste werden aufgrund des Standortes gesperrt oder eingeschränkt. Das Problem nennt sich „Geoblocking“. Während Verordnungen seit Jahren den Handel innerhalb Europas erleichtern, bleiben audio-visuelle Inhalte noch immer oft hinter unsichtbaren Grenzen versperrt.

Geoblocking-Verordnung seit 2018 – warum passiert nichts?

Die Geoblocking-Verordnung von 2028 soll eigentlich verhindern, dass Verbraucher unter anderem aufgrund ihres geografischen Standorts benachteiligt werden – doch in der Praxis gibt es häufig noch zulässige Einschränkungen. „Die Verordnung sollte Grenzen abbauen, doch bei Filmen, Serien oder Sportübertragungen bleibt viel zu tun“, erklärt Madeline Schillinger, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Denn besonders bei Streaming-Diensten ist das Geoblocking noch immer heftig spürbar: Eine Serie ist in einem EU-Land verfügbar, in einem anderen jedoch gesperrt.

Ein erster Schritt in Richtung digitale Freizügigkeit war die Portabilitätsverordnung, die es Verbrauchern seit 2018 eigentlich ermöglichen soll, ihre kostenpflichtigen, abonnierten Inhalte auch bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern zu nutzen. Somit wäre eigentlich im Urlaub, auf Geschäftsreisen und sogar während eines Auslandssemesters weiter für TV-Nachschub aus der Heimat gesorgt. Doch dieses Recht ist laut dem Europäischen Verbraucherzentrum immer zeitlich begrenzt und greift nicht, wenn Inhalte in einem anderen Land grundsätzlich freigeschaltet, im eigenen aber gesperrt sind.

So werden Verordnungen unterlaufen

Darüber hinaus gelten für werbe- und gebührenfinanzierte Inhalte, wie beispielsweise die kostenlosen Mediatheken einiger Fernsehsender noch ganz andere Regeln. Diese Angebote sind von der Verpflichtung der Portabilitätsverordnung nämlich ausgenommen. Die TV-Sender können selbst entscheiden, ob sie ihre Inhalte freischalten oder sperren. In der Regel entscheiden sich selbst unsere Öffentlich-Rechtlichen für Letzteres, was bedeutet, dass der Zugriff auf diese Inhalte sofort gesperrt ist, sobald eine Landesgrenze passiert wird.

So werden Sperren unterlaufen

Wer im Ausland dennoch nicht verzichten möchte: Viele Angebote können im Vorfeld bei vielen Streamern wie Netflix, Disney+, Sky & Co. sowie vielen Mediatheken gedownloadet und so dann auch im Ausland abgespielt werden. Ein weiteres Schlupfloch ist die Nutzung eines VPN, das dem Anbieter vorgaukelt, der Zuschauer sitze in Deutschland. Doch bei diesem Katz-und-Maus-Spiel stellt sich der Erfolg nicht immer ein, denn die Streamer versuchen alles, ihre Programme regional zu begrenzen.

Wem nutzen Digitale Grenzen?

Selbst auf dem heimischen Sofa stoßen Verbraucher auf digitale Mauern: Filme, Serien oder Sportevents, die anderswo in der EU verfügbar sind, bleiben hierzulande gesperrt. Grund dafür sind Lizenzrechte – die Filmindustrie argumentiert, dass Geoblocking notwendig sei, um die Finanzierung von Film- und Serienproduktionen zu sichern. Dieser Zusammenhang ist auch Schillinger vom EVZ bewusst: „Ein fairer digitaler Binnenmarkt muss sowohl die Interessen der Kreativwirtschaft als auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen. Das ist keine leichte Aufgabe. Aber eine, die nicht unmöglich zu lösen ist.“

2025: Die Chance auf einen fairen digitalen Binnenmarkt

Der für 2025 geplante Bericht der EU-Kommission könnte den Weg für eine Ausweitung der Geoblocking-Verordnung ebnen – möglicherweise auch auf Streaming-Dienste, Musik oder Online-Spiele. Das Europäische Parlament fordert seit Langem eine Überarbeitung der Regeln, um ein Gleichgewicht zwischen Kulturschaffen und Verbraucherrechten zu erreichen. Hoffentlich ist die Lobby der Zuschauer stärker als die der Rechteinhaber, die am zersplitterten EU-Markt prächtig verdienen.

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134 Kommentare im Forum
  1. Ich finde es sowieso nicht in Ordnung, das man Inhalte aus dem Ausland hier in Deutschland nicht empfangen kann. Ein Beispiel wäre das man in Deutschland die Sender vom ORF oder der SRG oder das man das HD Austria Paket nicht in Deutschland buchen kann. Schön wäre es, wenn die EU diese Grenzen auch abbauen könnte. Aber das wird wohl nie eintreten.
  2. Hier geht es ja eher darum, dass Leute, die hier einen Dienst gebucht haben, diesen auch - zum Beipsiel im Urlaub - auch im Ausland nutzen können sollen. Und umgekehrt. An der grundsätzlichen Rechteproblematik ändert das aber auch nichts. Darum werden diese Grenzen eher nie abgebaut. Umgehbar sind sie natürlich schon.
  3. Und da soll streaming die zukunft sein!? Ne da bleibe ich doch lieber beim guten SAT Fernsehen. Über SAT sind die Sender des ORF und der SRG jedenfalls ohne Probleme Europaweit empfangbar. SmartCard vorausgesetzt. Internet ist nicht immer gut. Manchmal ist das andere besser.
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