Das Live-Angebot auf „meinearena.tv“ soll in den Augen der BLM zulassungspflichtiger Rundfunk sein. Arena-Chef Timo C. Storost sieht dies anders. Im ausführlichen Interview mit DIGITAL FERNSEHEN gibt er Einblicke in seine Sicht der Dinge und die Pläne, wie es weitergehen soll.
Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren die Ansicht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, es handele es sich bei dem Live-Angebot auf „meinearena.tv“ um zulassungspflichtigen Rundfunk, bestätigt.
Herr Storost, wie kommentieren Sie das Urteil?
Timo C. Storost: Es wurden im Beschwerdeverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mehrere Rechtsfragen erörtert. Dreh- und Angelpunkt im Eilverfahren war es „nur“ die sofortige Vollziehbarkeit des Untersagungsbescheids der BLM von August 2019, die die BLM auf Artikel 15 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) gestützt hatte. Die Frage war daher: Durfte die BLM entgegen den gesetzlichen Vorschriften (u.a. Klärung der Rundfunkeigenschaft durch die ZAK und mögliche Maßnahmen) das Organ ZAK umgehen und von ihrer sogenannten „Eilkompetenz“ gemäß Artikel 15 des BayMG Gebrauch machen?
Grundsätzlich hatte der Senat sehr starke Bedenken gegen die Rechtsausführungen der BLM und hätte der Beschwerde stattgegeben, WENN es nicht eine Besonderheit gegeben hätte, nämlich die Vorgeschichte, denn zwischen dem alten Fernsehprogramm „blizz“ und den Live-Sendungen der Arena lag im Endeffekt ein zu kurzer Zeitpunkt, so dass der Senat die Auffassung vertrat, dass aufgrund der Vorgeschichte die BLM dazu ermächtigt gewesen war, auf das Organ ZAK zu verzichten und die Untersagung direkt gemäß des Eilkompetenz-Artikels auszusprechen und dabei die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen.
Die für das Hauptsacheverfahren zu klärenden Fragen betreffen dann nicht mehr die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, sondern Rechtsfragen, die vergleichbar sind mit dem Verwaltungsprozess, dass vergangenes Jahr die BLM in einem Urteil verloren hat, gegen dieses sie in Berufung gegangen ist und der Senat (es handelt sich hierbei um den gleichen Senat, wie in unserem Falle), hat bereits etwas ausführlich bekundet, dass es im Wesentlichen dem VG Regensburger-Urteil (Az.: RO 3 K 18.15) folgen wird. Das waren enorm wichtige Informationen, die unser Hauptsacheverfahren betreffen, da der Fall 1:1 vergleichbar ist. Heute ging es „nur“ um die Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit aufgehoben wird und sodann die aufschiebende Wirkung angeordnet wird. Durch den „Makel“ der Vergangenheit und des kurzen zeitlichen Abstands wurde in Aussicht gestellt, dass der – sich uneinige – Senat beabsichtige, die Beschwerde zurückzuweisen.
Sodann wurden Vergleichsgespräche geführt, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben, dass die BLM bis einschließlich 31.01.2020 die weiteren Live-Sendungen im bisherigen Umfang dulde. Die Beschwerde wurde durch den Vergleich zurückgenommen. Sodann wurde – ohne die BLM – beraten, wie damit umzugehen sei, ab dem 1. Februar 2020 bis zum Hauptsacheverfahren, dass voraussichtlich im Frühjahr diesen Jahres vor dem VG Augsburg stattfinden wird – weitere Live-Streams veranstalten zu können. Und das sieht vor, dass es ab dem 1. Februar 2020 zu einem veränderten Live-Modell kommen wird, dass bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz in Kraft treten wird.
Dieses veränderte Live-Modell wird jedoch keine äußerlichen Auswirkungen oder inhaltlichen Einschränkungen zur Folge haben, heißt, auch nach dem 31. Januar 2020 wird es wie gewohnt die „Nachtlese“, „arena late night“ und „Quizzo“ geben – in einem für die BLM vertretbaren Zustand. Das veränderte Live-Modell wird sodann nicht gegen den – noch bis zum Hauptsacheverfahren gültigen – Untersagungsbescheid verstoßen oder ähnlichem. Die in der Spezial-Sendung gewählte Aussage, dass auch weiterhin Live-Sendungen erfolgen/gesendet werden, ist somit eine zutreffende Aussage. Damit wurde zwar das Beschwerdeverfahren nicht „gewonnen“, jedoch kann mit dem veränderten Live-Modell auch weiterhin bis zur Klärung in der Hauptsache Live-Streams veranstaltet werden. Betreffend dem veränderten Live-Modell wird die Arena hierzu in enge Abstimmung mit der BLM in den nächsten Tagen treten, sobald das neue Live-Modell im Detail steht. Für den Zuschauer selbst gibt es – wie gesagt – keine inhaltlichen Veränderungen der Live-Sendungen.
Wenn der geplante Medienstaatsvertrag in Kraft tritt, sind Streaming-Angebote erst zulassungspflichtig, wenn eine durchschnittliche Zuschauerzahl von 20.000 Nutzern erreicht wird, werden Sie dann wieder mit „live arena“ online gehen?
Die Live-Sendungen werden, wie unter Punkt 1 ausgeführt, auch über den Monat Januar 2020 hinaus fortgeführt, mit erläuteter Änderung bis zum noch anstehenden Hauptsacheverfahren. Hierzu stehen wir mit der BLM im Austausch über stimmen uns hier einvernehmlich ab.
Aber grundsätzlich erfreue ich mich über den neuen Medienstaatsvertrag, der sicher einiges auch gerade im Hinblick auf die Zukunft erleichtern wird, gehe aber persönlich davon aus, dass nach einem erfolgreichen Hauptsacheverfahren, die „Wartezeit“ auf den neuen Medienstaatsvertrag verkürzt wird, ungeachtet unseres neuen Live-Modells ab 1. Februar.
Wie hat sich Ihr neues Angebot „meinearena.tv“ seit dem Start entwickelt und über welche Plattformen ist es empfangbar?
Die „Arena“ – die es seit August 2019 gibt, hat die ersten Monate für eine Art Test- und Entwicklungsphase genutzt, um herauszufinden, welche Formate, Elemente, sowie inhaltliche Themen generell von Interesse sind und die Entwicklungspotenziel haben. Mit der bisherigen Entwicklung im Wesentlichen bin ich zufrieden.
Bislang gibt es die VoD- und die Live-Formate über die Arena-Plattform selbst, sowie über YouTube.
Wieviele Mitarbeiter arbeiten derzeit an dem Projekt und wie finanziert es sich?
Bislang arbeiten ich und eine weitere Person, mit der ich bereits über nahezu in der gesamten Family TV/TM3-Zeit sehr erfolgreich zusammengearbeitet habe an der Arena.
Die Finanzierung läuft grundsätzlich über Werbung. Verschiedene Online-Werbeformen, die für den VoD-Bereich geeignet sind, sowie für die Live-Formate die klassische Unterbrecher-Werbung, ergänzt um Product-Placements und Sponsorings. Product-Placements und Sponsorings spielen aber auch eine wichtige Rolle für den VoD-Bereich, an dem aktuell gearbeitet wird.
Haben Sie schon einmal erwogen, mit Family TV bzw. TM3 einen Neustart zu wagen? Wie könnte der aussehen?
Einen Neustart von Family TV/TM3 wird es nicht geben. Ich bin dankbar für über 10 Jahre Family TV/TM3. Es war eine bewegende und aufregende Zeit, in der ich viel – auch für mich persönlich – lernen konnte. Es war eine Besonderheit klassisches Fernsehen machen zu können und zu dürfen, aber ich bin rückblickend froh darüber, dass nach über 10 Jahren, davon vielen Jahren des persönlichen Kampfes, den ich aufgrund zahlreich begangenen Fehlentscheidungen selbst zu verschulden hatte, im März des vergangenen Jahres damit Schluss war. Ich vermisse diese Zeiten nicht wirklich, da durch die Entwicklungen der letzten Jahre vor der Einstellung des Sendebetriebs es auch immer mehr Auswirkungen auf meine Gesundheit genommen hatte und ich nach der Einstellung des Sendebetriebs von Family TV/TM3 wieder in das normale Leben zurückfinden konnte, worüber ich sehr dankbar bin.
Ich bin dankbar und demütig mit der „Arena“ eine neue Chance bekommen zu haben, in dem wir unsere Kreativität und Leidenschaft zeigen können und konzentriere mich voll und ganz auf die weitere Entwicklung der Arena und alles was sich dadurch (hoffentlich) erreichen lässt. Die Arena ist kein Family TV und das ist auch gut so.
Und dennoch bin ich dankbar für 10 Jahre klassisches Fernsehen und all den Menschen, die mich dabei unterstützt haben und blicke frohen mutes auf die Zukunft.
Bildquelle:
- Timo-C-Storost: © meinearena.tv