In den Streit zwischen dem PVR-Pioneer Tivo und der Satellitenplattform Dish Network von Echostar um die sogenannte „Time Warping“-Funktion bei digitalen Festplatten-Rekordern kommt wieder Bewegung.
Tivo teilte am Mittwochabend (Ortszeit) mit, dass das US-amerikanische Patent- und Markenamt PTO in einer zweiten Nachuntersuchung die Gültigkeit des von Tivo angemeldeten „Time Warping“-Patents anerkannt habe. In der Konsequenz könnte Dish Network dazu gezwungen werden, entsprechende Funktionalitäten bei vier Millionen PVRs in Kundenhaushalten zu deaktivieren oder millionenschwere Lizenzzahlungen zu leisten.
Noch im Juni hatte das PTO die Patentwürdigkeit der Tivo-Erfindung, die Festplatten-Mitschnitte von Sendungen bei gleichzeitiger Live-Wiedergabe regelt, zunächst abgelehnt. Nach Angaben von Tivo besitzt die nachträglich geänderte Einschätzung der Patentrichter nunmehr endgültige Wirkung und ist unanfechtbar. Man gehe davon aus, dass auch ein Berufungsgericht einen von Echostar im Vorfeld angemeldeten Widerspruch zum Patent ablehnen werde.
Tivo hatte bereits 2004 Klage gegen die von Echostar betriebene Dish-Network-Plattform eingereicht, weil diese eine „Time Warping“-verwandte Funktion auf ihren Digitalrekordern anbot. Dish hatte die Receiver-Software anschließend überarbeitet, wurde von einem Gericht in Texas aber erneut eines Verstoßes für schuldig befunden.
Grundsätzlich ähnelt „Time Warping“ dem auch auf dem deutschen Markt verbreiteten Time-Shifting, bei dem Kunden das laufende TV-Programm pausieren und darin spulen können. Grundsätzlich könnte Tivo damit künftig auch weitere Anbieter von Festplatten-Rekordern auf Basis des Patents zur Unterlassung auffordern oder Lizenzgebühren einfordern. [ar]
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