Private lokale und regionale Fernsehprogramme aus Sachsen sind via Astra künftig auch für Satelliten-Haushalte verfügbar.
Die Verbreitung lokaler und regionaler Fernsehprogramme erfolgt in Sachsen hauptsächlich über Kabel. Mehr als 40 Prozent der sächsischen TV-Haushalte empfangen jedoch das TV-Signal über Satelliten (Astra) und haben technisch bedingt auf diesem Hauptempfangsweg keinen direkten Zugang zu Lokal-TV-Sendern aus ihren Regionen.
Diese Lücke soll Anfang 2022 geschlossen werden. Dafür haben sich die betrauten privaten Lokalfernsehveranstalter in Sachsen zusammengeschlossen, um ihre lokalen Programme und ein sächsisches Mantelprogramm zukünftig gemeinsam für Satellitenhaushalte verfügbar zu machen.
Mit den in diesem Zusammenhang von den Fernsehveranstaltern gestellten Zulassungsanträgen hat sich der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 5. Oktober befasst und dabei die Erteilung der Zulassungen für die Verbreitung regional ausgerichteter Fernsehfensterprogramme (Vollprogramm) über Astra für folgende acht Veranstalter beschlossen:
- Fernsehen in Dresden GmbH, Dresden (Programmname: „Sachsen Fernsehen Dresden“),
- F.i.S. Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz („Sachsen Fernsehen Chemnitz“),
- Interessengemeinschaft tv Meissen e.V., Meissen („tvM Meissen Fernsehen“),
- KabelJournal GmbH, Grünhain-Beierfeld („KabelJournal Erzgebirge“),
- LE Medien GmbH, Leipzig („Sachsen Fernsehen Leipzig“),
- Regionalfernsehen Mittelerzgebirge MEF GmbH, Marienberg („MEF – Mittel Erzgebirgs Fernsehen“),
- Regionalfernsehen SGS Rundfunkgesellschaft mbH, Hoyerswerda („Lausitzwelle Fernsehen“),
- TeleVision Zwickau GmbH („TV Westsachsen“).
Gemeinsames Satelliten-Programmfenster am Vorabend
Dabei sollen die betrauten lokalen Sender über einen Satelliten-Programmplatz täglich von 16 bis 20 Uhr ihr tagesaktuelles Programm verbreiten können. Die jeweilige Sendezeit beträgt 30 Minuten.
Darüber hinaus hat der Medienrat der SLM beschlossen, der SSK Sächsische Satellitenkanal GmbH, Dresden, eine Zulassung zur Veranstaltung des inhaltlich auf regionale Informationen ausgerichteten Fernsehmantelprogramms (Vollprogramm) zu erteilen. Dabei ist vorgesehen, das Mantelprogramm in den nicht von den Fensterprogrammveranstaltern genutzten Zeiten auszustrahlen.
Die SLM stellt für zunächst drei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 für dieses Gemeinschaftsprojekt eine Förderung der Verbreitungskosten in Höhe von jährlich bis zu 790.000 Euro zur Verfügung. Zudem werden die Entwicklungskosten einer technischen Funktionalität zur Nutzung der Satellitenverbreitung als Zuführung zu Kabelkopfstationen in Höhe von bis zu 110.000 Euro gefördert.
„Ich freue mich, dass mit dieser Lösung zukünftig nahezu für alle sächsischen Haushalte Lokal-TV empfangbar sein wird. Gerade in den Zeiten der Pandemie zeigte sich die Bedeutung lokaler Berichterstattung für das gesellschaftliche Zusammenleben deutlich. Für die SLM ist es daher wichtig, die Reichweite von Lokal-TV kontinuierlich zu erhöhen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützend zu begleiten“, sagte Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM.
Quelle: SLM
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