Aktuelle Entscheidung zu Recht auf Parabolantenne

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Das Bundesverfassungsgericht hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes in einer aktuellen Entscheidung um einen türkischen Mieter bestätigt, dass für ausländische Mieter kein Anspruch auf Parabolantenne besteht.

Die Entscheidung war bereits am 24. Januar 2005 ergangen. Laut des Verbandes Privater Kabelnetzbetreiber Anga, der diese Entscheidung im Wortlaut vorliegt, wurde in einem sogenannten „Nichtannahmebeschluss“ der Anspruch auf Montage einer Parabolantenne abgelehnt, weil bereits über den vorhandenen Kabelanschluss eine Vielzahl von „heimatsprachigen“ Programmen
empfangbar war.
 
Deshalb komme es im Rahmen der notwendigen Abwägung auch nicht darauf an, „ob über eine Parabolantenne der Empfang weiterer türkischsprachiger Radio- und Fernsehprogramme möglich ist“. Die Kosten für die Anschaffung des nötigen Digital-Receivers sowie die in dem konkreten Fall für das digitale Programmpaket zu zahlende Monatsgebühr in Höhe von 8 Euro sei zumutbar.
 
ANGA kommentiert wie folgt: „Damit hat das Bundesverfassungsgericht eindrucksvoll bestätigt, dass auch für ausländische Mieter kein Anspruch auf Montage einer Parabolantenne besteht, wenn bereits über Kabel eine hinreichende Programmvielfalt gegeben ist. Aus der Begründung des Beschlusses wird klar ersichtlich: Weder besteht ein Recht, jedes beliebige Satellitenprogramm empfangen zu können, noch muss das im Kabel verfügbare Programmangebot kostenlos sein. Es bleibt dabei: Ein moderner digitaler Kabelanschluss ist und bleibt für alle Beteiligten der optimale Versorgungsweg.“[mg]

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