Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine Anpassung des Telekommunikationsgesetz (TKG). Demnach dürfen höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden, wenn sie digitale Radiosignale verarbeiten können.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) greift das von den Ländern formulierte Anliegen auf, die Digitalisierung des Hörfunks durch die Interoperabilität von Radioempfangsgeräten zu fördern. Dazu wurde der § 48 TKG um zwei weitere Absätze ergänzt. Dort geht es um höherwertige Radioempfangsgeräte. Sie sollen nur noch gehandelt werden dürfen, wenn sie zum Empfang normgerechter digitaler Signale geeignet sind.
Das bedeutet konkret, dass jedes teurere Radio eine Schnittstelle braucht, die digitale Inhalte verarbeiten kann. Das sind beispielsweise DAB Plus oder Internetradio. Ob nun ein Hersteller DAB Plus nutzt oder das Internetradio, soll ihm überlassen werden. Laut Gesetzentwurf sollen diese Vorgaben nur für Geräte gelten, die überwiegend dem Hörfunkempfang dienen. Dazu zählen auch Autoradios. Smartphones und Handys werden ausgeklammert.
Der neue Entwurf des Wirtschaftsministeriums ist eine Änderung, der im vergangenen Jahr abgelehnten Länder-Initiative. Dort wurde DAB Plus als Standard für den Empfang vorgegeben. Nun ist die Formulierung allgemein gehalten. Eine Schnittstelle für ein Digitalgerät kann schon ein Aux-Eingang für ein Smartphone sein. Diesem Entwurf muss der Bundesrat nicht zustimmen. [tk]
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