Die privaten Radioveranstalter im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) haben die Bundeskabinettsentscheidung begrüßt, 2015 das bewährte UKW-System doch noch nicht abzuschalten, warnen aber vor hohen Bürokratiekosten während der Übergangsregelung vom alten zum neuen Recht.
Wäre die gesetzliche Forderung umgesetzt worden, 2015 das bewährte UKW-System abzuschalten, wären von einen Tag auf den anderen 300 Millionen genutzte Radioapparate zu Elektronikschrott mutiert, informierte der VPRT am Mittwoch Abend.
In der jetzt geplanten Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, das eine Verlängerung der UKW-Sendelizenzen zulässt, sieht der VPRT aber eine große ökonomische Gefahr. „Das neue Verfahren mit einem flächendeckenden Widerruf der Frequenzzuteilungen für den analogen UKW-Hörfunk zum 31.12.2015 darf nicht dazu führen, dass Millionen Euro statt im Programm in den Verwaltungskassen des Bundes für Sendelizenzen landen“, so VPRT-Vizepräsident Klaus Schunk.
Alleine die Privatradios befürchten wirtschaftliche Schäden bis zu zehn Millionen Euro, wenn nicht die Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen vom alten zum neuen Recht klar geregelt ist, erklärte Schunk. „Wir wollen in die Digitalisierung investieren und nicht in unnötige Bürokratie.“
Die Sender plädieren dafür, schon im Gesetz und nicht erst auf der nachgeordneten Verwaltungsebene eine Kostenbelastung für das fortbestehende UKW-Netz auszuschließen. Schunk hält es allerdings für einen weiteren Fortschritt gegenüber früheren Gesetzentwürfen, dass das Kabinett den Programmveranstaltern künftig größeren Einfluss auf die Auswahl des technischen Betreibers ihrer Sendeanlagen gewähren will.
Der VPRT appelliert in seiner Mitteilung an die Bundesländer, sie in den anstehenden Beratungen zu unterstützen, den Gesetzesentwurf in den genannten Punkten nachzubessern und somit Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen. Der Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetzes wird im April im Bundesrat beraten.
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