Der geplante Frequenzwechsel beim BR sorgt weiter für heftige Diskussionen. Der VPRT legte nun ein neues Gutachten vor, nach dem es verfassungswidrig sei, würde die Jugendwelle BR Plus die UKW-Frequenz von BR Klassik übernehmen.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) legt im Streit um den Frequenzwechsel zwischen BR Puls und BR Klassik ein Rechtsgutachten vor, nach dem sowohl ein Frequenz- als auch ein Programmwechsel gegen den Rundfunkstaatsvertrag vertsoßen und zudem verfassungswidrig sind. Der Bayerische Rundfunk will das bislang nur digital ausgestrahlte Jugendradio BR Puls im Zuge eines Frequenztausches mit BR Klassik über UKW verbreiten.
Laut Gutachter Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig verstößt der Tausch gegen § 19 RStV, nach dem die analoge Verbreitung eines bisher ausschließlich digital verbreiteten Programmes unzulässig ist. Diese Bestimmung habe Vorrang vor den anderslautenden Regelungen des Bayerischen Rundfunkgesetzes, so der Gutachter.
Darüber hinaus käme der BR seinem Grundversorgungsauftrag nicht nach, wenn BR Klassik anstelle einer flächendeckenden UKW-Verbreitung nur noch digital über DAB Plus verbreitet werden würde. Außerdem befürchtet der VPRT Reichweitenverluste für private Radiosender in Bayern, wenn der BR ein Jugendprogramm über UKW verbreiten sollte. [mh/fm]
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