Urteil: Vergabe von UKW-Frequenzen durch LfM rechtswidrig

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Um die weiter begehrten UKW-Frequenzen wird auch gerichtlich gestritten. Nun entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Zuweisung durch die LfM an Metropol FM rechtswidrig war. Der Veranstalter wird die Frequenzen trotzdem nutzen dürfen.

Die Digitalisierung wird auch im Radio vorangetrieben, dennoch bleiben die UKW-Frequenzen weiter begehrt. Mit der Zuweisung von elf Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) an Metropol FM im Januar 2015 wollte sich die Konkurrenz von Dein FM nicht anfreunden und zog gegen die Entscheidung vor Gericht. Und bekam nun zum Teil Recht: Denn das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass die Zuweisung rechtswidrig war. Hoffnung auf eine neue Zuweisung wird sich der Veranstalter allerdings nicht machen dürfen.

Denn das Gericht beanstandete zwar einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, nicht jedoch die getroffene Auswahlentscheidung. Die LfM hatte das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, da die Behandlung von Geschäftsgeheimnissen in den Augen der Behörde vorlag. Diesen Ausnahmefall, der laut Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (§ 98 Absatz 2) einen Ausschluss vorsieht, sah das VG Düsseldorf nicht gegeben.
 
Nach diesem Urteil kann das Zuweisungsverfahren ohne neue Ausschreibung und neues Bewerbungsverfahren fortgesetzt werden. Dr scheidende LfM-Direktor Jürgen Brautmeier will auf der nächsten Sitzung der Medienkommission einen Verfahrensvorschlag machen. [buhl]

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