Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz hat am Dienstag die Lizenzvergabe an das RPR-Jugendradio Big FM offiziell bestätigt. Die Vergabe erfolgt allerdings unter Auflagen.
Eine Besonderheit der ab dem 1. Oktober vergebenen Lizenz für eine landesweite Ausstrahlung sei, dass sie unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt ist. Das bestätigte der Medienrat im Anschluss an seine Sitzung am 14. März in Ludwigshafen. Die LMK wolle damit sicherstellen, dass zentrale Zusagen des Veranstalters RPR zum Landesbezug des Programms dauerhaft gewährleistet würden.
Im Vorfeld war RPR in Medienberichten vorgeworfen worden, dass während des Lizenzierungsverfahrens bewusst ein höherer Aufwand für die regionale Berichterstattung auf Big FM betrieben worden sei. Dabei seien zum Teil auch Inhalte von Mitarbeitern des Muttersenders RPR unter Pseudonym zweitversendet worden. Eine eigene Lokalredaktion am Sitz Ludwigshafen gebe es Hinweisen zufolge nicht. Sollten sich entsprechende Bedenken bestätigen, bliebe den Medienhütern somit eine Hintertür für den Lizenzentzug offen.
Die Versammlung betonte außerdem, dass die am 14. Februar vor der eigentlichen Lizenzvergabe versehentlich verschickte Pressemitteilung, in der ein Zuschlag an Big FM vermeldet worden war, keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren gehabt habe (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die LMK betonte, der Entscheidung habe eine Prüfung aller gesetzlichen Kriterien zugrunde gelegen. Big FM habe sich dabei bezüglich der Vielfalt des Gesamtangebots im Programm und dem Beitrag zur publizistischen Vielfalt gegen die Mitbewerber Regiocast und Energy durchsetzen können.
„Mit der Entscheidung erwarten wir einen neuen Innovationsschub für den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz. Dies betrifft vor allem die Unterstützung einer vielfältigen, musikalischen Jugendkultur im Land“, betonte LMK-Direktor Manfred Helmes. „Dazu gehört zukünftig auch eine tragfähige Finanzierungsaufteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.“[js]
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