Nachdem der Jugendsender Dein FM gegen die Vergabe von UKW-Frequenzen an den türkischsprachigen Radiosender Metropol FM geklagt hatte, wurde ihm nun Recht gegeben. Die Zulassung von Metropol FM durch die Medienwächterr war rechtswidrig.
Die Vergabe der UKW-Frequenzen an Metropol FM ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf stufte den entsprechenden Entscheid der Medienwächter der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) als Verstoß ein. Damit gab das Gericht dem Eilantrag des Radiosenders Dein FM statt, der gegen die Zuweisung der UKW-Frequenzen an Metropol FM geklagt hatte.
Als Begründung führten die Richter dabei die Verletzung gegen das Gebot der Öffentlichkeit bei der Zuweisung an. Die Medienwächter hatten über die Frequenz-Vergabe am 23. Januar in einer nicht-öffentlichen Sitzung entschieden. Jedoch muss der Grundsatz der Öffentlichkeit laut den gesetzlichen Vorgaben auch auf Sitzungen der Medienwächter in bereits laufenden Zuweisungsverfahren gewahrt bleiben. Durch die Vorgabe will der Gesetzgeber der Öffentlichkeit gegenüber größtmögliche Transparenz gewährleisten. Da diese in diesem Fall allerdings gegeben war, wird nun die Zulassung der UKW-Frequenzen für rechtswidrig erklärt.
Der Jugendradiosender Dein FM hatte gegen den Entscheid der LfM Klage Anfang des Jahres eingereicht. Die Medienanstalt hatte den Jugendsender bei der Vergabe von UKW-Frequenzen nicht berücksichtigt, auf die sich der von den NRW-Verlegern betriebene Radiosender zusammen mit zehn anderen Bewerbern beworben hatte. Die Medienwächter haben die ausgeschriebene Frequenzkette jedoch an den türkischsprachigen Radiosender Metropol FM vergeben. [kw]
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