UKW-Frequenzen: Gericht entscheidet über Wunsiedel und Hof

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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden: Die Neuverteilung der UKW-Frequenzen in Hof und den Landkreisen Hof und Wunsiedel sind rechtmäßig. Zuvor ist „extra Radio“ gegen einen Beschluss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vorgegangen.

Im Oktober 2015 beschloss die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), welche UKW-Frequenzen die Sender „extra Radio“ und  „Radio Euroherz“ bekommen sollen. „extra radio“ war gegen den Beschluss des Medienrats der BLM vorgegangen. Wie die Landeszentrale am Donnerstag bekannt gab, sei ihre Entscheidung durchaus rechtmäßig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen.

Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen. Es handelt sich bei den Frequenzen für den klagenden Radiosender um die Frequenzen 94,0 MHz und 97,3 MHz für die Verbreitung des Programms.
 
Das Gericht begründe seine Entscheidung damit, dass die Rundfunkfreiheit des Klägers nicht verletzt werden würde. Jetzt steht der Landeszentrale gesetzlich ein Ermessens- und Gestaltungsspielraum zu. Dabei kann der Medienrat innerhalb von sechs Monaten eine Auswahlentscheidung treffen, wenn die zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für den Hörfunk-Sender nicht ausreichen. Diese Entscheidung muss ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht umsetzen. [PMa]

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1 Kommentare im Forum
  1. Da sollte sich aber schon eine Lösung finden lassen, entweder weitere Frequenzen, oder das an die Sendeleistung bei bestehenden Standorten, wie z.B. Marktredwitz etwas erhöht.
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